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Energie

Genehmigungsverfahren für „Fuel Switch“

IHK: Brennstoff-Wechsel praktikabel gestalten

Datum: 19.08.2022

Nürnberg – Wegen der drohenden Engpässe bei der Gasversorgung loten die Unternehmen alle Möglichkeiten der Energieeinsparung aus. Außerdem prüfen sie, ob es Alternativen zum Erdgas gibt (z. B. Heizöl). In einem Schreiben an die Regierung von Mittelfranken, die Landratsämter und die kreisfreien Städte hat die IHK Nürnberg für Mittelfranken appelliert, die Genehmigungen für einen Brennstoffwechsel (sogenannter „Fuel Switch“) schnell und unbürokratisch zu behandeln. „Langwierige immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren dürfen dem schnellen Schaffen von versorgungssichernden Alternativen nicht im Wege stehen“, so IHK-Präsident Dr. Armin Zitzmann und Hauptgeschäftsführer Markus Lötzsch. Angesichts der drohenden Versorgungsengpässe gehe es um die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs von Unternehmen.

Regierungspräsident Dr. Thomas Bauer sagte in seinem Antwortschreiben zu, erforderliche Genehmigungsverfahren schnell zu bearbeiten. Er wies auch auf Erleichterungen hin, die wegen der Ausrufung der Alarmstufe des Notfallplans Gas greifen. Für bestimmte Feuerungsanlagen seien nun keine förmlichen (Änderungs-)Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz mehr notwendig. So müsse die Versorgungsschwierigkeit für eine bestimmte Anlage nicht mehr konkret nachgewiesen werden. Es sei ausreichend, wenn nachvollziehbar dargestellt wird, dass bestimmte Anforderungen hinsichtlich der Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden können und welcher Emissionswert voraussichtlich erreicht werden kann. Wenn der Betreiber auf einen Brennstoff wechselt, für den er bereits Unterlagen aus früheren Betriebszeiten vorliegen hat, kann er diese einreichen. Er muss jedoch erläutern, ob und welche prozesstechnischen Verbesserungen erreicht werden können. Es gibt jedoch laut Regierung von Mittelfranken eine Einschränkung: Wenn für den Brennstoffwechsel wesentliche oder störfallrelevante Um- oder Nachrüstungen der Anlagen notwendig sind, hat der Bundesgesetzgeber bislang noch keine Erleichterungen bei den Verfahren vorgesehen.

Weitere Informationen zum Thema „Fuel Switch“ sind auf der Homepage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) abrufbar: www.dihk.de (Suchwort „Fuel“)

 
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