Angeschlagene Unternehmen müssen künftig schneller und unkomplizierter saniert werden. Dieses Plädoyer des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) hat jetzt die Bundesregierung aufgegriffen und eine Reform des Insolvenzrechts auf den Weg gebracht. „Gläubiger erhalten künftig mehr Rechte wie beispielsweise einen stärkeren Einfluss auf die Auswahl des Insolvenzverwalters“, kommentierte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben den Gesetzentwurf. Das Kabinett ziehe damit die richtigen Lehren aus der Wirtschafts- und Finanzkrise der vergangenen Jahre. Darüber hinaus konnte der DIHK verhindern, dass Steuererstattungsansprüche in der Regel nicht mehr in die Insolvenzmasse fließen sollten. Auf diese Weise wären rund 1,5 Mrd. Euro bei den Finanzämtern verblieben – zu Lasten der übrigen Gläubiger.
Funktionale Cookies sind für den Betrieb unserer Webseite erforderlich und können nicht deaktiviert werden. Darüber hinaus verwenden wir Cookies der Userlike UG, um Ihnen einen Online-Chat anbieten zu können. Mit einem Klick auf "Alle Cookies akzeptieren / Online Chat zulassen" akzeptieren Sie diese Cookies. Wenn Sie "Nur funktionale Cookie akzeptieren" auswählen, wird der Chat nicht zur verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.