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Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL

 

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Dr.-Ing. Robert Schmidt

Dr.-Ing. Robert Schmidt

Leiter des Geschäftsbereichs Innovation | Umwelt; Grundsatzfragen Innovations-, Industrie-, Technologie-, Digital-, Energie- und Umweltpolitik Tel: +49 911 1335 1299
Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl

Innovation, Forschung, Hochschulen, Technologietransfer Tel: +49 911 1335 1431

Ausgabe 01 | 2024 Erscheinungsdatum: 3. Juni 2024

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit unserem Infoletter "Forschung | Innovation | Technologie AKTUELL" aus dem IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt erfahren Sie Neues und Wissenswertes aus den Bereichen Forschung, Innovation und Technologie. Wir haben für Sie ausgewählte Nachrichten aus der Metropolregion Nürnberg, Bayern, Deutschland und der Europäischen Union und darüber hinaus zusammengestellt. Zudem informieren wir Sie über Veranstaltungen unseres Geschäftsbereiches.

Wissenswertes aus der Metropolregion Nürnberg

FAU wird bayerisches KI-Rechenzentrum

Die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) baut ihre Rechenleistung für Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) massiv aus. Das Zentrum für Nationales Hochleistungsrechnen Erlangen (NHR@FAU) investiert Millionen in KI-Cluster mit Prozessoren neuester Bauart. Die Mittel dafür stellt der Freistaat Bayern im Rahmen der Hightech Agenda bereit. Das NHR@FAU wird damit nicht nur zum KI-Kompetenz- und Rechenzentrum für die FAU, sondern auch für andere wissenschaftliche Einrichtungen in ganz Bayern.

Zwar biete das NHR@FAU bereits jetzt moderne Hoch- und Höchstleistungsrechner für komplexe numerische Aufgaben. Den künftigen Bedarf von KI und Deep Learning können jedoch nur starke Cluster mit Prozessoren neuester Bauart abdecken.

Genau dafür stellt der Freistaat Bayern im Rahmen der Hightech Agenda nun die finanziellen Mittel zur Verfügung: Gemeinsam mit dem Leibniz-Rechenzentrum der Bayerischen Akademie der Wissenschaften (LRZ) in Garching erhält das NHR@FAU im Doppelhaushalt 2024/25 bis zu 55 Millionen Euro. Es werden davon vor allem KI-spezifische Hardware angeschafft und unterschiedliche KI-Beschleuniger betrieben, die in eine anwendungsorientierte Speicherlandschaft eingebunden sind. Der Anspruch ist, den Forschenden das System innerhalb von 48 Stunden nach Beantragung bereitzustellen. 

Auch die Energieeffizienz spielt bei der Neuinvestition eine wichtige Rolle: Die zu beschaffenden Grafikprozessoren sind nicht nur hinsichtlich ihrer Leistungsfähigkeit, sondern auch bezüglich ihres Energieverbrauchs für KI-Anwendungen optimiert. Zusätzlich wird das NHR@FAU die neue Hardware mit Warmwasser kühlen, was den Stromverbrauch zusätzlich reduziert – angestrebt wird, maximal zehn Prozent der insgesamt benötigten Energiemenge für die Kühlung einzusetzen. Ein Konzept zur Nachnutzung der Abwärme an der FAU ist derzeit in Vorbereitung. 

Mit der Investition in die neuen Systeme etablieren sich das NHR@FAU und das Garchinger LRZ als KI-Rechenzentren und bedienen dabei die Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen im Freistaat. Bereits heute stehen die beiden Zentren im engen Austausch und arbeiten im Hochleistungsrechnen sowie bei der Energieeffizienz zusammen. An der FAU stellt das NHR@FAU gemeinsam mit dem Regionalen Rechenzentrum Erlangen (RRZE) KI-Dienste und zentrale Speichersysteme bereit. Die KI-Systeme werden zusammen mit dem NHR@FAU sowie Teilen des RRZE ab 2030 in einem neuen Gebäude auf dem Erlanger Südgelände untergebracht sein. Für den Neubau des künftigen nordbayerischen Hochleistungsrechenzentrums stellt der Freistaat bis zu 260 Millionen Euro zur Verfügung.

Quelle: FAU

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Der Freistaat stärkt mit 50 Millionen Euro das Bayerische Chip-Design-Center am Standort Nürnberg Nordostpark

Außerdem soll es mittelständischen Unternehmen den Zugang zu Fertigung und Lieferketten der Halbleiterindustrie erleichtern und einen Beitrag zur Aus- und Weiterbildung von Fachkräften leisten.

Am Vorhaben beteiligt sind das Fraunhofer Institut für Integrierte Schaltungen (IIS) aus Erlangen, das Fraunhofer Institut für Elektronische Mikrosysteme und Festkörper-Technologien (EMFT) aus München sowie das Fraunhofer Institut für Angewandte und Integrierte Sicherheit (AISEC) aus Garching. Ebenfalls beteiligt sind die fünf Hochschulpartner: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Technische Universität München, Technische Hochschule Nürnberg (ohm), Ostbayerische Technische Hochschule Regensburg und Hochschule München.

 Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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© Neue Materialien Fürth

Landesforschungsinstitut Neue Materialien Fürth - Einweihung von Halle 4

Die Einweihung von Halle 4 und der darin aufgebauten qualitätsgesicherten digitalen additiven Fertigungskette für pulver-/granulatbasierte Metall- und Keramikbauteile erfolgte durch den Staatssekretär im STMWI, Herrn Tobias Gotthardt. Bei einem Rundgang konnten sich alle Besucher über die Potenziale und Anwendungsfelder der neuen Versuchstechnik informieren. Der Freistaat Bayern hat den Forschungs- und Produktionsstandort in Fürth mit 3 Mio € finanziell gefördert. Herr Gotthardt war von der zielorientierten, zukunftsrelevanten Forschungs- und Entwicklungsarbeit ebenso begeistert wie der Wirtschaftsreferent der Stadt Fürth, Horst Müller, der die Arbeit von NMF - wie auch die IHK Nürnberg für Mittelfranken als Mitgesellschafterin - von Anbeginn an begleitet.

Die neue Fertigungskette ermöglicht die Herstellung geometrisch kompliziert geformter  metallischer oder keramischer Bauteile, die durch den Einsatz von Feedstocks, ein Bindersystem mit einem hohen Füllstoffgehalt in Form metallischer oder keramischer Pulver, nicht nur mittels Pulverspritzguss, sondern auch durch 3D-Druck gefertigt werden. Der sogenannte Grünling muss nachfolgende entbindert und gesintert werden, um zum finalen Bauteil zu gelangen. Mit Hilfe der neuen additiven Fertigungskette soll ein vollumfängliches und automatisiertes Qualitäts- und Datensicherungskonzept aufgebaut werden, das sowohl die Einarbeitung in die einzelnen Maschinen unterstützt als auch die Einflüsse und Wechselwirkungen der Prozessschritte aufeinander aufzeigt, sowie die Prozesskette als Ganzes digital abbildet. Hierzu werden die Qualitätsmerkmale und dazugehörigen Kenngrößen der Halbzeuge und Bauteile festgelegt und alle weiteren Schritte des Projekts dafür ausgelegt. Um während des Fertigungsprozesses auf eventuelle Änderungen reagieren zu können, wird das Qualitäts- und Datensicherungskonzept flexibel aufgebaut.

 

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Entrepreneurial Innovation Hub Mittelfranken stärkt Nürnbergs Gründungslandschaft

Der Entrepreneurial Innovation Hub wird über einen Zeitraum von fünf Jahren gefördert und bietet Studierenden ein dreistufiges Qualifizierungsprogramm, um innovative Projekte zu entwickeln und umzusetzen. Die Bewerbungsphase für das Programm startete im Frühjahr 2024, die ersten beiden Module sind für das Wintersemester 2024/25 geplant.

Der Entrepreneurial Innovation Hub Mittelfranken bündelt die Gründungsinitiativen aller staatlichen Hochschulen in Mittelfranken: Der Friedrich-Alexander-Universität-Erlangen-Nürnberg (FAU), der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm (THN), der Hochschule Ansbach und der Technischen Universität Nürnberg (UTN). Die bereits bestehenden Leistungen und Angebote zur Förderung von Entrepreneurship und Gründungen werden durch den GründungsHub eingebunden, ausgebaut und mit den weiteren Organisationen und Akteuren im StartupÖkosystem vernetzt. Dadurch wird nun in Mittelfranken eine systematische Gründungsausbildung angeboten. Ein Schwerpunkt liegt auch
im Transfer der Produktentwicklung in die Wirtschaft als letzter Schritt der StartupPhase.
Dabei werden konkrete Gründungsvorhaben direkt aus dem Qualifizierungs-Programm heraus aktiv unterstützt.

Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier betont die Bedeutung dieser Initiative: „Die Stärkung des Wissens- und Technologietransfers sowie die Förderung innovativer Unternehmensgründungen sind entscheidend für eine nachhaltig
wettbewerbsfähige Wirtschaft. Der Entrepreneurial Innovation Hub Mittelfranken ist ein wichtiger Schritt, um diese Ziele zu erreichen und die Startup Szene in Stadt und Region Nürnberg zu unterstützen.“

Neben dem Gründungs-Hub Mittelfranken werden weitere leistungsstarke Gründungs-Hubs auch in den Hochschulregionen Schwaben, Oberfranken, Unterfranken und Ostbayern auf und
ausgebaut. Diese Hubs entstehen im Rahmen der Offensive „Hightech Transfer Bayern“ des Freistaats Bayern. Im Rahmen der Offensive „Hightech Transfer Bayern“ investiert der Freistaat Bayern rund drei Millionen Euro.

Gastgeber der Auftaktveranstaltung der bayerischen Gründungs-Hubs war der ZOLLHOF – Tech Incubator in Nürnberg.

Quelle: Stadt Nürnberg

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Weg frei für die Erweiterung der Ohm­-Hochschule

Nürnbergs Wirtschafts­- und Wissenschaftsreferentin Dr. Andrea Heilmaier betont: „Der Abschluss des Kaufvertrags stellt einen wichtigen Meilenstein sowohl für die Weiterentwicklung der Ohm-­Hochschule als auch für die kontinuierliche Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts dar. Er schafft die Grundlage für die Errichtung des Instituts für nachhaltige Materialentwicklung der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm und trägt damit maßgeblich zur Zukunftsfähigkeit Nürnbergs als Stadt der angewandten Forschung bei. Die Ohm-­Hochschule ist hier ein wichtiger Netzwerkknoten und wirkt weit über die Stadtgrenzen hinaus. Ich freue mich sehr, dass wir mit diesem Schritt nun die Weichen stellen konnten, um Nürnberg langfristig im Wettbewerb um Standorte und damit auch um Köpfe hervorragend zu platzieren.“

Der Nürnberger Stadtrat hat in seiner Sitzung am 25. Oktober 2023 den Verkauf einer circa 3 465 Quadratmeter großen Fläche an den Freistaat Bayern mit großer Mehrheit beschlossen. Der Stadtratsbeschluss bildet die Basis für die Errichtung des Ohm INaM. Bis 2019 war das Grundstück mit den Gebäuden des Jugendhauses „Rädda Barnen“ bebaut.

Das Ohm INaM bearbeitet die Schnittstelle zwischen Chemie und Materialwissenschaften. Ziel der Forschung ist die Entwicklung neuer Materialien und innovativer Verfahren bei der Nachhaltigkeitsforschung. Der Forschungsschwerpunkt liegt auf den Materialklassen der Kunststoffe und Metalle. Dabei werden alle Stationen von der Herstellung bis zum Recycling
wissenschaftlich betrachtet. Ein wesentliches Ziel ist es, die bislang auf temporär angemieteten, dezentralen Standorten verteilten Forschungs­- und Entwicklungsflächen im neuen Ohm INaM zusammenzuführen. So soll unterstützt werden, dass die Forschungsarbeit noch effizienter stattfinden kann und beste Grundlagen für die dort entstehenden Innovationen
geschaffen werden. Beispielhafte Forschungsergebnisse sind unter anderem zuverlässig kompostierbare Kunststoffe und sortenreine Metallaufbereitung zur Wiederverwendung.

Auf dem Areal befinden sich ein ökologisch wertvoller Baumbestand. Der Kaufvertrag stellt aus Sicht der Stadt einen guten Kompromiss zwischen den berechtigten Belangen der Natur und der notwendigen Weiterentwicklung des Wissenschaftsstandorts dar. So wird unter anderem auch die uneingeschränkte Sicherung eines Naturdenkmals sowie eine weitgehende
Sicherung des Baumbestands geregelt. Zudem ist auch die Errichtung einer Kindertagesstätte durch den Freistaat Bayern Teil des Kaufvertrags.

Quelle: Stadt Nürnberg

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Digitalisierung auch in der Region eher Werkzeug als Innovationsmotor – mittelfränkische Auswertung der DIHK-Digitalisierungsumfrage 2023

Selbst in Zeiten von Krisen und Unsicherheiten schreitet der digitale Wandel unaufhaltsam voran. Dies bestätigt auch die DIHK-Digitalisierungsumfrage 2023, die ein klares Bild der aktuellen Situation zeichnet. An der Umfrage beteiligten sich bundesweit 4.114 Unternehmen, davon 233 Unternehmen aus Mittelfranken (bayernweit 855 Firmen). Die Auswertung der Umfrageergebnisse der regionalen Unternehmen ist im "IHK DigitalisierungsReport Mittelfranken-2023" zusammengefasst. 

Gemäß der Umfrage bewerten die mittelfränkischen Unternehmen ihren eigenen Stand der Digitalisierung mit einer Schulnote von durchschnittlich 2,91. Dies zeigt, dass die Mehrheit der Betriebe sich auf einem guten Weg befindet, die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung zu nutzen. Interessanterweise fällt jedoch die Einschätzung der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung mit einer Note von 4,38 deutlich schlechter aus. 

Die Umfrage identifiziert drei Hauptmotive, die Unternehmen zur digitalen Transformation antreiben: Qualitätsverbesserungen, flexibles Arbeiten sowie die Realisierung von Kosteneinsparungen. Diese Motive spiegeln die vielfältigen Möglichkeiten wider, die die Digitalisierung bietet, um Prozesse effizienter und effektiver zu gestalten.

Trotz der Chancen und Motive stehen Unternehmen auch vor zahlreichen Herausforderungen auf dem Weg zur digitalen Transformation. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem verstärkten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI), dennoch bleiben rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der Datennutzung ein Hindernis, das es zu überwinden gilt.

Ein weiteres Problemfeld ist der Netzausbau, der kaum mit den steigenden Anforderungen Schritt halten kann. Unternehmen benötigen zunehmend Bandbreiten im Gigabitbereich, was Glasfaseranschlüsse erfordert. Zugleich sind Cyberangriffe zur traurigen Realität geworden, mit denen Unternehmen täglich konfrontiert sind. Die Absicherung gegen diese Bedrohungen ist daher von entscheidender Bedeutung.

Insgesamt zeigt die Umfrage, dass die Digitalisierung zwar weiter voranschreitet, jedoch mit verschiedenen Herausforderungen und Hürden verbunden ist. Besonders deutlich wird dies im Vergleich zur öffentlichen Verwaltung, die im Digitalisierungsprozess noch hinterherhinkt und dringend aufholen muss, um mit den Anforderungen der Zeit Schritt zu halten.

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Dipl.-Ing. (FH) Richard Dürr (Tel: +49 911 1335 1320, richard.duerr@nuernberg.ihk.de)

Veranstaltungsübersicht

Aktuelle Veranstaltungen aus dem Geschäftsbereich Innovation | Umwelt

 

Veröffentlichungen

Aktuelle Ausschreibungen und Publikationen 2024

Aktuelle Informationen über Förderprogramme und -bekanntmachungen sowie ihre Bewerbungstermine finden Sie hier.

 

BMBF: Broschüre - Umsetzung der Zukunftsstrategie Forschung und Innovation - Bericht der Bundesregierung

BMWK: Broschüre - Schlaglichter der Wirtschaftspolitik - Ausgabe Juni 2024

 

Wissenswertes aus Deutschland

DIHK-Innovationsreport: Alarmierender Rückgang bei der Innovationsbereitschaft

Innovationsaktivitäten auf Rekordtief
Die Innovationsbereitschaft der deutschen Wirtschaft ist 2023 auf den niedrigsten Stand seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 gesunken. Bei der letzten Befragung 2020 gaben noch knapp die Hälfte der Unternehmen an, ihre Innovationsaktivitäten ausweiten zu wollen. Aktuell plant das nur noch rund ein Drittel von ihnen. 15 Prozent der deutschen Firmen kündigen sogar an, ihre Innovationsaktivitäten in den kommenden zwölf Monaten zu verringern. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, denn gerade jetzt sind neue Verfahren und Lösungsansätze dringend notwendig, um die bevorstehenden Transformationen zu bewerkstelligen.

Größte Hemmnisse: Fachkräftemangel und Bürokratie
Die Rückmeldungen aus den Betrieben zeigen: Der Fachkräftemangel ist mittlerweile Innovationshemmnis Nummer eins, dicht gefolgt von bürokratischen Hürden. Fast drei Viertel der Unternehmen fehlt eigenen Angaben zu Folge schlichtweg das Personal für mehr Innovation. Mehr als zwei Drittel der Betriebe fühlen sich durch bürokratische Anforderungen der staatlichen Verwaltung bei Forschung und Entwicklung ausgebremst und eingeschränkt. Hinderlich wirken komplexe Zulassungs- und Genehmigungsverfahren ebenso wie kleinteilige Dokumentationspflichten. Der Erfüllungsaufwand bindet bei den Betrieben mehr und mehr Ressourcen, die unter dem Strich für Innovationen fehlen.

Schleichende Forschungsverlagerung ins Ausland
Dass die Zeit drängt, zeigt auch das steigende Interesse am Aufbau von Forschungs- und Entwicklungs- (FuE-) Aktivitäten im Ausland. Hatte bei der Vorumfrage nur ein Viertel der Unternehmen angegeben, FuE-Kapazitäten im Ausland aufzubauen, liegt der Anteil mittlerweile bereits bei einem Drittel. Die schleichende Forschungsverlagerung stellt den heimischen Standortfaktoren ein schlechtes Zeugnis aus.

Innovationsbeschleuniger nötig
Die Unternehmen brauchen jetzt den Freiraum, um wieder neue Lösungen zu entwickeln. Der vorgeschlagene Pakt für Beschleunigung und das vierte Bürokratieentlastungsgesetz sind wichtige Elemente, um die Betriebe zu entlasten und ihnen damit wieder mehr Luft für neue Ideen zu verschaffen. Für verbesserte Prozesse und mehr Erfindungen hierzulande sind aber auch Förderprogramme erforderlich, die die Unternehmen schnell und bürokratiearm erreichen. Hier ist noch Luft nach oben. So sollten Verfahren vereinfacht und beschleunigt werden – auch unter stärkerem Einsatz von Digitalisierung.

Mehr Schwung ist auch bei Reallaboren nötig, damit Innovationen erprobt werden können. Solche Experimentierräume bieten Betrieben eine interessante Möglichkeit, neue Technologien und Prozesse innerhalb eines gelockerten Regulierungsrahmens in einem realen Umfeld zu testen – und damit neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen hervorzubringen. Das Reallabore-Gesetz der Bundesregierung sollte baldmöglichst auf den Weg gebracht werden.

Mit der geplanten Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI) soll schließlich neues Wissen aus der Forschung schneller in die Anwendung kommen. Zum Leistungsspektrum der Agentur sollten niederschwellige Möglichkeiten für Unternehmen gehören, mit der Wissenschaft zu kooperieren.

Quelle: DIHK

Die Auswertung der Daten für Mittelfranken finden Sie in der Publikation "InnovationsReport Mittelfranken 2023"

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Digitalisierung in deutschen Unternehmen eher Werkzeug als Innovationsmotor

Immerhin 76,5 Prozent der Unternehmen hierzulande bewerten ihren eigenen Digitalisierungsstand als sehr gut, gut oder befriedigend – das verbleibende Viertel sieht die eigene Lage noch unterdurchschnittlich. Das zeigt die aktuelle Digitalisierungsumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).

"Im Schnitt reicht es zwar nur für die Schulnote drei, aber wir sehen einen Zug nach oben", kommentiert Ilja Nothnagel, Mitglied der DIHK-Hauptgeschäftsführung, das Ergebnis der Umfrage. An der Erhebung, die die Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation im Unternehmen abfragt, nahmen Ende 2023 mehr als 4.000 Betriebe teil.

Bei den Motiven für die Digitalisierung gaben die Unternehmen vor allem an, die Flexibilisierung der Arbeit (68 Prozent), die Qualitätsverbesserung (67 Prozent) oder die Kosteneinsparung (63 Prozent) im Blick zu haben. Langfristige Entwicklungen und Innovationen (37 Prozent) sind hingegen bei der Motivation für die Digitalisierung noch weniger im Fokus. "Digitalisierung ist derzeit gerade angesichts der schwierigen Wirtschaftslage noch eher Werkzeug zur Optimierung als Innovationsmotor", erläutert Nothnagel. "Dabei liegen noch erhebliche Potenziale darüber hinaus. Diese gilt es mehr zu heben."

Zukunftsthema KI in den Blick nehmen
Große Chancen sehen die Befragten dann auch in Zukunftstechnologien wie der künstlichen Intelligenz (KI). Der Anteil der Unternehmen, die KI oder Machine Learning einsetzen, hat sich im Vergleich zum Vorjahr verdoppelt (von 13,8 auf 26,8 Prozent). Ein weiteres Drittel plant den Einsatz von KI für die Zukunft. Das ist ein Anstieg um signifikante 24 Prozentpunkte. Ilja Nothnagel sieht darin "ein Zukunftsthema für Deutschland, das große Chancen bietet und das wir noch mehr ins Blickfeld nehmen sollten". Dafür sei aber auch die entsprechende Infrastruktur erforderlich: "Der Datenstrom wächst stetig weiter. Daher werden die Anforderungen an den Breitbandausbau eher größer als geringer werden. Umso wichtiger ist es, dass die Infrastruktur entsprechend Schritt hält."

Im Auge behalten müssen die Unternehmen auch die Gefahr durch die stetig wachsende Cyberkriminalität (siehe auch Sonderauswertung zur Cybersicherheit).

Transformation bleibt ein Kraftakt
Insgesamt zeigen die Ergebnisse der Umfrage, dass der digitale Transformationsprozess für die Unternehmen weiterhin ein Kraftakt ist und aufgrund von Zeit-, Komplexitäts- sowie Kostengründen an Grenzen stößt. Gerade von der Politik wünschen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer daher klarere Regelungen.

"Es braucht die richtigen Standortbedingungen, damit die Betriebe weiter und schneller digitalisieren können", so Nothnagel. "Eine leistungsfähige Infrastruktur, weniger Bürokratie, digitale Kompetenzen und Fachkräftegewinnung, eine praxisnahe und rechtssichere Datennutzungskultur sowie eine moderne Verwaltung sind Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche digitale Transformation."

Quelle: DIHK

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Dipl.-Ing. (FH) Richard Dürr (Tel: +49 911 1335 1320, richard.duerr@nuernberg.ihk.de)

Innovationsförderung: Bewilligungen im ZIM sind wieder möglich

Die am 21. November 2023 vom Bundesfinanzministerium verfügte Haushaltssperre wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit können wieder neue finanzielle Zusagen getätigt werden, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.

Bewilligungen von Anträgen für neue Vorhaben im ZIM sind damit ebenfalls wieder möglich.

Quelle: BMWK

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Innovationstag Mittelstand des BMWK

Als treibende Kraft der deutschen Wirtschaft veranschaulichen mittelständische Unternehmerinnen und Unternehmer aus der gesamten Bundesrepublik, wie sie den technologischen und gesellschaftlichen Wandel mit Unterstützung der themenoffenen Innovationsförderung des BMWK vorantreiben.

Sie veranschaulichen den Ideenreichtum und die Innovationsfreude des Mittelstands und spiegeln zugleich die Topoi unserer Zeit wider: Beispielsweise werden digitale Technologien wie Künstliche Intelligenz über alle Branchen der mittelständischen Wirtschaft hinweg immer mehr zur Anwendung gebracht und unterstützen den Wandel hin zu einer nachhaltigeren, gesunden und digitalen Gesellschaft. Bei der Veranstaltung stellen rund 300 Aussteller, darunter sowohl junge Unternehmen und Start-ups als auch etablierte Familienunternehmen und Forschungseinrichtungen, ihre wegweisenden Entwicklungen vor, die mit Unterstützung der themenoffenen Innovationsförderung des BMWK realisiert werden konnten. – So geht Zukunft!

Quelle: BMWK

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KI-Gesetz - Neue Regeln für künstliche Intelligenz

Bis kurz vor der Einigung war noch unklar, ob ein gemeinsamer Nenner gefunden werden würde – nun haben EU-Kommission, Europäisches Parlament und Rat bei allen wichtigen Positionen zur künstlichen Intelligenz die Gespräche abgeschlossen. Damit kann noch diese Legislaturperiode das KI-Gesetz veröffentlicht werden.

Künstliche Intelligenz (KI) findet sich auch in immer mehr wichtigen Bereichen der Wirtschaft, weit über "ChatGPT" hinausgehend. Neben den enormen Chancen, die KI bietet, wurden in den letzten Jahren auch die Sorgen über mögliche Risiken immer größer. Die EU wollte hier Vorreiter sein und die weltweit ersten verbindlichen Regeln schaffen. Im April 2021 schlug die EU-Kommission ihren ersten Entwurf zum KI-Gesetz vor, nach über zweieinhalb Jahren und zahlreichen Verhandlungen haben sich die Institutionen nun geeinigt. Die nächsten Wochen folgen weitere technische Triloge auf Arbeitsebene und eine Konsolidierung des Textes, bevor das Gesetz zeitnah im Amtsblatt veröffentlicht werden kann.

Im Kern des -> KI-Gesetzes steht eine risikobasierte Regulierung, die KI-Anwendungen in minimales, geringes, hohes und unannehmbares Risiko einteilt. Während für Anwendungen mit minimalem Risiko keine und für jene mit geringem Risiko primär Transparenzpflichten gelten, stehen die Hochrisiko-Anwendungen im Fokus des Gesetzes. Hierunter fallen beispielsweise Anwendungen im Bereich der kritischen Infrastruktur, der Bildung und der Beschäftigung. Pflichten beinhalten ein Risikomanagementsystem sowie klare Regeln zur Sicherheit und Kontrolle.

Bis zuletzt war einer der größten Streitpunkte der Umgang mit sogenannten Basismodellen. Diese sind, im Gegensatz zu "klassischen" KI-Anwendungen, mit einer breiten Datenbasis trainiert und können für eine Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden. Zu den Basismodellen gehört beispielsweise GPT-4, die Grundlage von ChatGPT. Während das Parlament und einige Mitgliedstaaten für die Basismodelle mehr Regeln forderten, wollten insbesondere Deutschland, Frankreich und Italien stattdessen auf Selbstverpflichtungen der Unternehmen setzen. Geeinigt wurde sich auf eine zweistufige Regulierung, die Transparenzpflichten für alle und weitergehende Regeln für besonders starke Modelle vorsieht. Weitere Diskussionspunkte betrafen die Schaffung neuer Behörden "AI Offices", Verbote, biometrische Gesichtserkennung und mehr.

Aus Sicht der DIHK eröffnet KI große Chancen für Unternehmen. Gerade deshalb ist es wichtig, klare Regeln zu haben, gleichzeitig aber die Innovation nicht zu beschränken. Die Hochrisikoklassifizierung und Transparenz für Basismodelle, aber auch Reallabore zum Testen von KI-Systemen sind daher sinnvoll. Nun gilt es, im Rahmen der Standardisierung und der Umsetzung dafür zu sorgen, dass Europa bei der Entwicklung und Nutzung von KI weiterhin die Chancen nutzt und Innovationen voranbringt.

Quelle: DIHK

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Dr. rer. nat. Ronald Künneth (Tel: +49 911 1335 1297, ronald.kuenneth@nuernberg.ihk.de)

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DIHK-Impulspapier: Den Unternehmen wieder Lust auf Forschung und Innovation machen

Die deutsche Wirtschaft steht vor gewaltigen Herausforderungen, die innovative Lösungen erfordern. Doch das Umfeld für neue Produkte, Dienstleistungen und Technologien ist stark verbesserungswürdig. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) unterbreitet Vorschläge, wie gegengesteuert werden kann.

Viele Bremsklötze für Innovationstempo

"Schleppende Digitalisierung, überbordende Bürokratie, hohe Energiekosten und lange Genehmigungsverfahren drücken auf das Innovationstempo", sagt DIHK-Präsident Peter Adrian zu dem am 26. März veröffentlichten Impulspapier des DIHK-Präsidiums, in dem die Industrie- und Handelskammern aus allen Bundesländern vertreten sind. "Unternehmen können ihren Ideenreichtum am Standort Deutschland nur dann wieder richtig entfalten, wenn die Politik den Ballast für die Betriebe deutlich reduziert. Wir müssen jetzt die richtigen Schritte einleiten. Dann – aber auch nur dann – haben wir auch eine Zukunft als Land der Tüftler und Denker, der Erfinder und Macher."

Angesichts der Vielzahl an Belastungen haben die Innovationsaktivitäten der deutschen Wirtschaft derzeit einen Tiefpunkt erreicht. Sie sind laut jüngstem DIHK-Innovationsreport auf den niedrigsten Stand seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 gefallen. Gleichzeitig wollen die Unternehmen verstärkt im Ausland forschen. 

Freiräume für Neues schaffen

"Diesen gefährlichen Trend müssen wir dringend umkehren", mahnt Adrian. "Ohne neue Ideen und Produkte 'made in Germany' wird unsere Wirtschaft nicht auf Wachstumskurs kommen. Wir brauchen daher politische Signale, die den Wirtschaftsstandort stärken und Unternehmen wieder Lust auf Forschung und Innovation in Deutschland machen."

Wie solche Impulse konkret aussehen sollten, hat die IHK-Organisation jetzt in einem Positionspapier zusammengefasst. "Ziel muss ein Umfeld sein, das den Betrieben Freiräume lässt, Neues zu entwickeln", erläutert DIHK-Präsident Adrian. Dazu zählt laut DIHK-Analyse vor allem weniger Bürokratie: "Mehr als zwei Drittel der Betriebe sind durch Bürokratie in ihrer Innovationstätigkeit eingeschränkt. Hierdurch wird Personal und Geld gebunden, das dann für Innovationen fehlt."  

Ein wichtiges Puzzlestück für ein innovationsfreundliches Umfeld sind aus Sicht der Betriebe zudem technologieoffene Förderprogramme, die schnell und bürokratiearm die Unternehmen erreichen. Weiteren Nachholbedarf sieht die DIHK gleichfalls beim Thema Innovationsförderung – auch wenn es hier in den letzten Jahren bereits positive Veränderungen gab.

Förderprozesse konsequent entschlacken

Adrian: "Fördermöglichkeiten werden oft nicht genutzt, weil sie nicht bekannt sind oder die   Antragsstellung zu kompliziert ist." Um die Förderung für Unternehmen attraktiver zu gestalten, sollte daher aus Sicht der DIHK die konsequente Entschlackung der Prozesse auf der Agenda stehen – von der Beantragung bis zum Abschlussbericht. Das vom Bundeswirtschaftsministerium entwickelte Format der "Praxis-Checks" könnte hier Pate stehen.

Wichtig ist dem Papier zufolge zudem eine Stärkung des Wissenstransfers zwischen Wissenschaft und Unternehmen. So sollte die Deutsche Agentur für Transfer und Innovation (DATI) niederschwellige Möglichkeiten für Unternehmen bieten, mit der Wissenschaft zu kooperieren. 

Mehr Schwung ist laut DIHK auch bei der Umsetzung des angekündigten Reallabore-Gesetzes nötig.  Adrian: "So können Innovationen praxisnah erprobt und damit schneller realisiert werden. Das ist notwendig, damit Deutschland weiter ein Innovationsstandort bleibt."

Quelle: DIHK

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DIHK-Beschleunigungsmonitor: Bund-Länder-Pakt noch ohne Geschwindigkeit

Gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder hatte er nach zweijährigen Verhandlungen einen Pakt zur Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsbeschleunigung geschlossen: Über Hundert Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in einem neuen "Deutschland-Tempo" vorankommen. Mehr als die Hälfte der Beschlüsse beinhalten konkrete Gesetzesänderungen. Es geht darum,  Verfahren zu erleichtern, Fristen zu verkürzen und Bürokratie abzubauen. Zugleich  vereinbarten Bund und Länder, im ersten Quartal 2024 erste Ergebnisse vorzuweisen.

Schleppende Verfahren erschüttern das Vertrauen

Die Vorhaben sind dringend notwendig: Wachstum und Innovation werden in Deutschland durch oftmals als endlos empfundene Planungs- und Genehmigungsverfahren ausgebremst. Das gilt für die schnelle Transformation zu einer klimaneutralen Industrie ebenso wie für den flächendeckenden Breitbandausbau, für die Entwicklung attraktiver Städte und Gemeinden sowie für die Sanierung und den Ausbau von Straßen, Schienen und Wasserwegen. Die schleppenden Verfahren erschüttern bei Unternehmen zunehmend das Vertrauen in einen funktionierenden Staat. Und sie schwächen die Betriebe, die doch gerade jetzt Rückenwind für Investitionen brauchen – durch einen schnellen Staat mit beweglichen Behörden.

Erst 11 von 53 Maßnahmen überhaupt begonnen

Um die Umsetzung des vereinbarten Pakets nachzuvollziehen, untersucht die DIHK in einem "Beschleunigungsmonitor", wie die wichtigsten gesetzlichen Maßnahmen vorankommen. Im März 2024 zeigt der Monitor, dass erst mit 11 der insgesamt 53 zentralen Gesetzesänderungen begonnen wurde. So haben etwa die meisten Länder in Sachen Bauordnung bisher keine Entwürfe vorgelegt.

Ähnlich verhält es sich auf Bundesebene. Die Gesetzgebung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und Telekommunikationsgesetz stockt aufgrund von Uneinigkeiten in der Koalition. Die wenigen vorliegenden Entwürfe gehen zudem längst nicht so weit, wie im Pakt vereinbart.

Beispielsweise enthält der Entwurf zum Bürokratieentlastungsgesetz IV zwar eine Ermächtigung für die angestrebten einheitlichen Artenschutzstandards, begrenzt diese allerdings auf die Schieneninfrastruktur. Und die ersten Entwürfe zur Änderung der Landesbauordnungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein beschränken die vereinbarte Genehmigungsfiktion auf den Wohnungsbau.

Es droht beim Klein-klein zu bleiben

Es sieht daher nicht danach aus, als könnten Bund oder Länder bis zum Ende des ersten Quartals nennenswerte Ergebnisse präsentieren. Die wenigen vorliegenden Gesetzesentwürfe bleiben beim bisherigen Klein-klein-Kurs. Wenn der Kanzler und die Länderchefinnen und -chefs ihren Ministerien nicht klare Zeitpläne vorgeben und die weitestgehende Umsetzung der Beschlüsse anfordern, droht der 6. November 2023 doch wieder zu einem Tag zu werden, an dem ein Politiker nur erklärte, es solle alles schneller werden.

Quelle: DIHK

 

EFI-Gutachten 2024 veröffentlicht

Die Expertenkommission äußert sich in ihrem jährlichen Gutachten zur aktuellen F&I-Politik und fordert u.a. die zeitnahe Einführung des angekündigten Reallabore-Gesetzes. Reallabore sind eine niedrigschwellige Möglichkeit für Betriebe, Innovationen im Rahmen eines gelockerten Regulierungsrahmens zu beschleunigen – und damit neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen voranzutreiben. Reallabore bauen auf Experimentierklauseln auf, die es den zuständigen Behörden ermöglichen, für die Erprobung von Innovationen kontrollierte Ausnahmen von rechtlichen Vorgaben und Verboten zu erlauben.

Auch zur Agentur für Sprunginnovationen (SPRIND) äußert sich die Kommission. Die EFI bewertet das Ende 2023 in Kraft getretene SPRIND-Freiheitsgesetz als „überfälligen Schritt in die gewünschte Richtung“. Allerdings kritisiert sie, dass es weiterhin eine Fachaufsicht durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) gibt. Sie sehe die Gefahr einer „Doppelkontrolle“, da das BMBF bereits im Aufsichtsrat der Agentur vertreten ist.

Weiterhin äußert sich die EFI in diesem Jahr auch wieder zu bestimmten Kernthemen (Neue Technologien für eine nachhaltige Landwirtschaft, Internationale Mobilität im Wissenschafts- und Innovationssystem, Soziale Innovationen - wesentliches Element zur Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen und Künstliche Intelligenz) und gibt unter anderem Tipps zur Verbesserung der Forschungszulage sowie zur Ausgestaltung der zu gründenden Deutschen Agentur für Transfer und Innovation (DATI).

Quelle: DIHK

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Dr.-Ing. Robert Schmidt (Tel: +49 911 1335 1299, Robert.Schmidt@nuernberg.ihk.de)

Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Innovationsförderung: Neue ZIM-Webinare

Neben einer neuen Anlage in den Antragsformularen zu den Kosten, bestehen auch neue Veröffentlichungspflichten. Hierzu werden verschiedene Termine angeboten.
Mit unseren ZIM-Webinaren bieten wir Ihnen die Möglichkeit sich zu verschiedensten Themenschwerpunkten zu informieren.

Profitieren Sie auch von der Möglichkeit im Anschluss eines jeden Vortrags, Ihre Fragen direkt an die Referentinnen und Referenten zu stellen.

Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenlos.

Informationen zur Anmeldung für die aktuellen Veranstaltungen und deren Inhalte erhalten Sie auf den Detailseiten zu den angebotenen Terminen.

Quelle: BMWK

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Steuerliche Forschungsförderung wird gestärkt

Höhere Zulagen für (eigenbetriebliche) Forschung

Ein großer Teil der verbliebenen Entlastungen durch das Wachstumschancengesetz ist auf die Verbesserungen bei der Forschungszulage zurückzuführen. Sie kann von allen steuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland beantragt werden – technologioffen und unabhängig von der Unternehmensgröße.

Die maximale Förderung wurde von 1 Million auf 2,5 Millionen Euro pro Jahr erhöht und der Fördersatz für KMU angehoben (35 statt 25 Prozent). Außerdem erhöht sich der Anteil der förderfähigen Kosten bei der Auftragsforschung von 60 auf 70 Prozent. Bei eigenbetrieblicher Forschung können Unternehmen nunmehr 70 Euro/h für ihr Personal abrechnen statt 40 Euro/h. Eine Besonderheit ist, dass nun auch Sachkosten eines Forschungsvorhabens förderfähig sind.

Die Beantragung der Forschungszulage erfolgt in zwei Stufen:

1. Bescheinigungsstelle Forschungszulage

2. Antrag beim Finanzamt

 

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Schub für mehr Innovation: Das bringt das Wachstumschancengesetz - Erster Schritt einer grundlegenden steuerlichen Entlastung der Unternehmen?

Das Wachstumschancengesetz sollte aus Sicht der Unternehmen ein Auftakt für eine grundsätzliche Neuausrichtung der Finanz- und Wirtschaftspolitik sein. Nach aktueller Datenlage wird die deutsche Wirtschaft auch in diesem Jahr schrumpfen, die Insolvenzzahlen werden steigen, und der Abwärtstrend bei den Auftragseingängen setzt sich fort. Die konjunkturelle Weltlage ist schwierig, geopolitische Verschiebungen fordern die Betriebe weiterhin heraus.

In dieser Situation brauchen wir dringend klare Verbesserungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland, zu der vor allem eine Reduzierung der Steuerbelastung für die hiesigen Unternehmen gehören sollte. In vielen anderen Staaten beträgt die Belastung weniger als 25 Prozent. Bei uns liegt sie bei 30 Prozent oder sogar darüber. Zumindest der Soli, den vor allem Unternehmen zahlen, könnte kurzfristig komplett abgeschafft werden. Investitionen in Deutschland müssen sich wieder mehr lohnen.

Die nachfolgende Analyse konzentriert sich auf drei Punkte:

  1. die schwierige Ausgangslage,
  2. die mit dem Gesetz verbundenen Entlastungen für die Unternehmen und
  3. die erforderliche grundlegende Neuausrichtung der Finanz- und Wirtschaftspolitik in Deutschland.

1. Die schwierige Ausgangslage: Schlechte Noten für den Standort Deutschland

Die aktuelle DIHK-Umfrage zu den Investitionen deutscher Unternehmen im Ausland zeigt, dass die Unternehmen hierzulande wieder verstärkt den Weg ins Ausland gehen, weil der hiesige Standort an Attraktivität verliert. Hierzu passen die Ergebnisse der DIHK-Standortumfrage, wonach die betroffenen Unternehmen die Rahmenbedingungen für die industrielle Produktion noch nie seit der ersten Erhebung im Jahr 2008 so schlecht einschätzten wie derzeit. Nahezu alle Standortfaktoren erhalten von den Betrieben eine niedrigere Bewertung als bei der vorangegangenen Befragung vor drei Jahren. Der Mittelwert rutscht mit 4,0 – also nur noch "ausreichend" – auf einen historischen Tiefpunkt (2020: 3,6; 2017: 3,3).

Wenig verwunderlich belegen auch alle Indikatoren zur Lage und zu den Erwartungen der Unternehmen, dass Wirtschaft und Wirtschaftspolitik in Deutschland vor großen Herausforderungen stehen. Nach der DIHK-Konjunkturumfrage, in der sich zu Jahresbeginn 26.000 Unternehmen geäußert haben, verfestigt sich die schlechte Stimmung in der deutschen Wirtschaft. Zudem sinken die Investitionsabsichten der Unternehmen deutlich – das schmälert späteres Wachstumspotenzial.

Dabei könnte die Politik in fast allen Bereichen positive Impulse für mehr Wirtschaftswachstum geben, indem die Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum nachhaltig verbessert werden. Dies beginnt beim Abbau von unnötiger Bürokratie und reicht bis hin zu kürzeren Planungs- und Genehmigungsverfahren.

2. Das verabschiedete Wachstumschancengesetz entlastet Unternehmen

Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah noch eine Entlastung für die Wirtschaft von rund 7 Milliarden Euro vor; nach dem nun von Bundestag und Bundesrat gebilligten Ergebnis des Vermittlungsausschusses beläuft sie sich nun auf 3,2 Milliarden Euro.

Uneingeschränkt positiv ist, dass die ursprünglich vorgesehene Meldepflicht für nationale Steuergestaltungen gestrichen wurde. Diese hätte zu erheblichen zusätzlichen Bürokratiekosten für die Unternehmen geführt.

Mehr Liquidität durch bessere Verlustverrechnung

Richtig sind auch die Verbesserungen beim Verlustvortrag. Bisher kann dieser bis zu einer Million Euro vollständig mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden, darüber hinaus nur zu 60 Prozent. Für die kommenden vier Jahre sollen 70 Prozent verrechenbar sein. Das verschafft den Unternehmen nach einer wirtschaftlichen Schwächephase zusätzliche Liquidität, um mehr Mittel für die notwendigen Investitionen zur Verfügung zu haben. Leider entfiel im Vermittlungsverfahren die dauerhafte Erweiterung des Verlustrücktrages von zwei auf drei Jahre.

Derzeit können Verlustvorträge nur bis zu 1 Millionen Euro mit aktuellen Gewinnen voll verrechnet werden – darüber hinaus nur zu 60 Prozent (2024 bis 2027: 70 Prozent). So müsste beispielsweise ein Unternehmen mit einem Jahresumsatz von 100 Millionen Euro (mit annahmegemäß 300 Mitarbeitern), das über einen Verlustvortrag von 10 Millionen Euro aus der Corona-Krise und der sich anschließenden Ukrainekrieg-Krise verfügt, bei einem aktuellen Jahresgewinn von 5 Millionen Euro Steuern in Höhe von 480.000 Euro zahlen. Denn von 5 Millionen Euro sind Verluste in Höhe 1 Million Euro abziehbar. Weil lediglich 60 Prozent der verbleibenden 4 Millionen Euro mit Verlusten verrechnet werden können, bleibt ein Anteil von 40 Prozent (also 1,6 Millionen Euro), der mit 30 Prozent (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) zu versteuern ist.

Dies entspricht einer Steuerzahlung von 480.000 Euro – obwohl das Unternehmen die Verluste der Vorjahre noch nicht wieder aufgeholt hat. Steuertechnisch ausgedrückt würde das Unternehmen über einen ausreichenden Verlustvortrag zur vollständigen Verrechnung der aktuellen Gewinne verfügen. Dieses Geld fehlt für Investitionen, die in den Krisenjahren gegebenenfalls nicht vorgenommen werden konnten.

Investitionsimpuls durch degressive Abschreibung

Ein wichtiger Punkt ist die bis Ende 2024 befristete Verlängerung der degressiven Abschreibung, allerdings nur in Höhe von 20 Prozent und nicht wie bisher in Höhe von 25 Prozent. Diese Verlängerung war richtig – aus Sicht der Unternehmen jedoch zu wenig. Denn schnellere Abschreibungen sind aus ökonomischer Sicht der "Königsweg" für mehr Wachstum und Beschäftigung durch mehr Investitionen.

Eine Studie des ifo-Instituts belegt einen besonders hohen positiven Effekt für bessere steuerliche Abschreibungen auf Investitionen und Beschäftigung. So ergab die Simulation einer Verkürzung des Abschreibungszeitraums von zehn auf vier Jahre langfristig fast 5 Prozent höhere Investitionen. Die Beschäftigung würde um 600.000 Stellen höher ausfallen und das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um 2,74 Prozent steigen. Umgekehrt bedeuten bessere Abschreibungen nicht zwangsläufig dauerhaft geringere Steuereinnahmen, so die Ergebnisse des ifo. Langfristig erhöhen sich sogar die Steuereinnahmen in der ifo-Simulation um jährlich 8,5 Milliarden Euro.

Die geplante Erhöhung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) von 800 Euro auf 1.000 Euro wurde im Vermittlungsausschuss leider gestrichen.

Mehr Innovationen durch höhere Forschungszulage

Ein großer Teil der verbliebenen Entlastungen durch das Wachstumschancengesetz ist auf die Verbesserungen bei der Forschungszulage zurückzuführen. So wurden die maximale Förderung von 1 Million auf 2,5 Millionen Euro und der Fördersatz für KMU angehoben. Wichtig ist auch, dass nunmehr auch die Sachkosten eines Forschungsvorhabens förderfähig sind. Die Verbesserungen bei der Forschungszulage werden auch durch das aktuelle EFI-Gutachten unterstützt. Der digitale Wandel begleitet von einer steigenden Bedeutung künstlicher Intelligenz sowie die Transformation der Wirtschaft hin zu Klimaneutralität machen größere Innovationsanstrengungen nötig, die letztlich zu mehr Wachstum führen. Dies sichert auch zukünftig den hohen Wohlstand hierzulande.

3. Neuausrichtung der Finanz- und Wirtschaftspolitik sollte zu grundlegender Steuerentlastung für Unternehmen führen

Aus ökonomischer Sicht sollten weitere steuerliche Entlastungen und Erleichterungen in dieser Legislaturperiode folgen. Die Unternehmen in Deutschland erwarten eine echte Unternehmenssteuerreform – die letzte liegt mittlerweile 16 Jahre zurück. Das deutsche Steuerrecht ist an vielen Stellen reparaturbedürftig. Eine solche Reform sollte da ansetzen, wo das Wachstumschancengesetz gekürzt wurde.

Steuerbelastung wichtiger Standortfaktor

Wichtig wäre eine Verringerung der Steuerbelastung auf Unternehmensebene von aktuell etwa 30 Prozent in die Nähe des OECD-Schnitts von circa 23 Prozent. Der Durchschnitt der EU-Staaten ist sogar noch niedriger. Die positive Wirkung von Steuersenkungen auf Wachstum und Beschäftigung ist durch zahlreiche Studien belegt. So würden laut der oben erwähnten Studie des ifo-Institutes aus 2021 bei einer Senkung des Körperschaftsteuersatzes um fünf Prozentpunkt die Investitionen langfristig um ein Prozent zulegen, die Beschäftigung stiege um knapp 100.000 und das BIP um knapp 0,6 Prozent beziehungsweise um 24 Milliarden Euro.

Bessere Abschreibungen = höhere Liquidität = höhere Investitionen = mehr Wachstum

Bei den steuerlichen Abschreibungen wären aus Sicht der Unternehmen deutlich höhere Entlastungen angebracht gewesen, um für mehr Investitionen und damit für Wachstum zu sorgen. So sollte die degressive Abschreibung dauerhaft mit 33 Prozent eingeführt werden und die GWG-Grenze auf mindestens 2.000 Euro angehoben werden. Letzteres senkt zudem die Bürokratiekosten in den Betrieben.

Bessere Verlustverrechnung erhöht Liquidität

Unternehmen sollten ihre Verluste vollständig geltend machen können. Idealerweise können sie diese auch mit den drei vergangenen Jahren verrechnen. Das schafft Liquidität und hilft gerade den Unternehmen, die sich zeitweise in wirtschaftlichen Schwächephasen befinden. Gleiches gilt für Verlustvorträge. Diese sollten vollständig mit zukünftigen Gewinnen verrechenbar sein, nicht wie aktuell mit 70 Prozent des Verlustbetrags, der eine Million Euro übersteigt. Ab 2028 wird sogar wieder die "alte" Begrenzung von lediglich 60 Prozent greifen.

Steuerbürokratie abbauen

Zudem beklagen die Unternehmen eine zu hohe Steuerbürokratie hierzulande, zum Beispiel durch langwierige Betriebsprüfungen und damit verbundene lange Aufbewahrungsfristen, durch zu aufwändige Steuererklärungen (beispielsweise beim Formular "Einnahmen-Überschuss-Rechnung"), oder auch durch neue Meldepflichten wie etwa bei den grenzüberschreitenden Steuergestaltungen.

Bei grundlegender Entlastung muss Gewerbesteuer einbezogen werden

Die derzeitige Gewerbesteuer sollte durch eine neue kommunale Unternehmensteuer ersetzt werden. Ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer kann keine grundlegende Entlastung bei den Unternehmenssteuern gelingen. Es gilt deshalb, die kommunale Ebene bei einer Steuerreform einzubeziehen. Immer weiter steigende Hebesätze belasten die Unternehmen vor Ort. Zudem wird sie vielfach als zusätzliche Bürokratie empfunden, da ihre Bemessungsgrundlage zum Teil erheblich von der der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer abweicht. Dies nicht zuletzt wegen der Hinzurechnungen eines Teils der Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten zum zu versteuernden Gewinn, was zudem eine Substanzbesteuerung darstellt.

Die Gewerbesteuer sollte idealerweise durch eine rein gewinnabhängige Steuer mit kommunalem Hebesatzrecht ersetzt werden, die in ihrer Bemessungsgrundlage der der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer gleicht. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes bietet hierfür bereits den ausreichenden Rahmen.

Quelle: DIHK

 

Missionsorientierung in der Zukunftsstrategie: Praxisleitfaden zur Formulierung erfolgreicher Missionen

Der Politikansatz der Missionsorientierung wurde in der Zukunftsstrategie formuliert und kann einen wichtigen Beitrag zum Wandel von Wirtschaft und Gesellschaft hin zu umfassender Nachhaltigkeit leisten. Der Schritt der Missionsformulierung ist dabei entscheidend für eine möglichst große transformative Wirkung der Missionen. Ein Leitfaden soll nun praxisnahe Empfehlungen zur Formulierung erfolgreicher Missionen leisten.

Quelle: BertelsmannStiftung

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Wissenswertes aus der EU | Internationales

Bürokratie-Trendwende in Europa notwendig

"Immer mehr Unternehmer kehren dem Standort Europa den Rücken", warnt DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben. "Europa muss dringend einfacher, schneller und günstiger werden. Eine Bürokratie-Trendwende ist nötiger denn je."

Hierfür schlägt er einen Dreiklang vor: "Erstens: Keine neuen Gesetze, die die Unternehmen zusätzlich belasten. Das EU-Lieferkettengesetz muss deshalb dringend ausgesetzt werden. Zweitens: Bestehende Bürokratie konsequent abbauen – und zwar noch vor den Europawahlen. Drittens: In Zukunft brauchen wir eine praxisorientierte Rechtsetzung, die auf schnelle Bearbeitung und auf die Ergebnisse abzielt."

"One in, one out" wird zu "Five in, one out"

Immer mehr Regulierungen, die den betrieblichen Alltag erschwerten, kämen mittlerweile aus der EU, so Wansleben. "Das versprochene 'One in, one out'-Prinzip wird nicht gelebt. Im Gegenteil." 2021 seien auf EU-Ebene für ein abgeschafftes Gesetz 1,5 neue entstanden, erinnert er. 2022 habe das Verhältnis bereits bei 1 zu 3,5 gelegen – und im Juni dieses Jahres seien auf ein abgeschafftes Gesetz sogar 5 neue gekommen.

"Das Normendickicht behindert Unternehmen – bei der Gründung, bei der Anpassung im Wettbewerb und bei der Diversifizierung von Lieferketten", kritisiert der DIHK-Hauptgeschäftsführer. "Innovationen, Gründergeist, Unternehmer-Mut und Erfolg bleiben auf der Strecke."

Entlastungs-Agenda mit 50 Punkten

Die DIHK legt deshalb 50 konkrete Vorschläge für den Abbau bestehender und die Vermeidung von zukünftiger EU-Bürokratie vor. "Bei der EU-Chemikalienverordnung 'Reach' könnten etwa die Zulassungsverfahren vereinfacht und beschleunigt werden", nennt Wansleben ein Beispiel. "Durch die Medizinprodukteverordnung drohen steigende Dokumentationsanforderungen beispielsweise bei Einmal-Pipetten, obwohl diese bereits seit 20 Jahren millionenfach hergestellt werden." Neue Kennzeichnungspflichten machten bisherige Massenware wie Kompressionsstrümpfe zu industriellen Vorprodukten, die noch einmal per Hand nachgearbeitet werden müssten.

Vereinfachungen und rechtssichere Anforderungen

"All das führt zu weiterem Aufwand und Kosten", gibt der DIHK-Hauptgeschäftsführer zu bedenken. "Deshalb sind Vereinfachungen dringend notwendig, und zwar für Produkte aller Risikoklassen, auch für Nischenprodukte." Anforderungen an die Unternehmen müssten zudem "grundsätzlich rechtssicher, verständlich und eindeutig formuliert sein", so seine Forderung. "Und auch die Arbeitnehmerentsendung innerhalb des Binnenmarktes könnte durch Harmonisierungen und digitale Lösungen wesentlich effizienter gestaltet werden. Daher ist die Ankündigung der EU-Kommission für Vereinfachungen über ein 'Once Only Technical System' richtig und wichtig." 

All dies seien Ansatzpunkte, um im europäischen Binnenmarkt Bürokratie-Hemmnisse abzubauen und neue Belastungen zu vermeiden, so Wansleben. "Denn klar ist: Am effizientesten ist es, dafür zu sorgen, dass erst gar keine neue Bürokratie entsteht. Deutschland muss hierbei Tempo machen und auch selbst Vorbild sein."

Quelle: DIHK

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Rat der EU unterstreicht Bedeutung von Forschung und Innovation

Die belgische Ratspräsidentschaft will die Bedeutung von Forschung und Innovation für die Stärkung und Modernisierung der europäischen Industrie hervorheben

Im Rahmen der informellen Tagung für Wettbewerbsfähigkeit, Schwerpunkt Forschung und Innovation am 14. Februar wurde die besondere Rolle von Forschung und Innovation für die europäische Industrie hervorgehoben. Kern der Debatte waren strukturelle Fragen mit Blick auf die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit.

Die belgische Ratspräsidentschaft hatte angekündigt, die Bedeutung von Forschung und Innovation hervorzuheben. Auf dem informellen Treffen wurden drei Themen intensiv diskutiert.

  • Langfristige Forschung und Innovation
    Mit Blick auf das europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation soll zukünftig ein strategischerer Ansatz verfolgt werden.
     
  • Sektor- und fachübergreifende Zusammenarbeit
    Sowohl die sektor- als auch fachübergreifende Zusammenarbeit soll gestärkt werden. Ziel ist es, durch die Kooperation von wissenschaftlichen Institutionen, Unternehmen, politischen Entscheidungsträgern und der Zivilgesellschaft Synergien freizusetzen und eine von Innovation geprägte Zukunft vorzubereiten.
     
  • Dekarbonisierung der Industrien und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
    Durch Investitionen in technologische Entwicklungen sollen lokale Ökosysteme gefördert sowie transnationale Projekte umgesetzt und deren Zugang auch für kleine und mittlere Unternehmen sichergestellt werden. Im Rahmen von transeuropäischen Projekten sollen so innovative und nachhaltige Lösungen entwickelt werden.

Bei dem Forschungsprogramm "Horizon Europe" soll der Mehrwert der wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Implikationen erhöht werden. Die Bewertung des Vorgängerprogramms "Horizon 2020" soll als Grundlage für Schlussfolgerungen des Rates diesbezüglich dienen. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit wird die Forschung und Innovation im Nuklearbereich vorangetrieben. Insbesondere die Suche nach innovativen Lösungen für hochradioaktive Abfälle und Kernmaterialtests steht dabei im Fokus.

Quelle: DIHK

 

Strategische Leitlinien für die EU-Finanzierung von Forschung und Innovation

Am 20. März hat die Kommission ihren Strategieplan für Horizon Europe (2025 – 2027) angenommen. Ziel ist es, die Arbeit von Horion Europe zu koordinieren und die Wirkung des Forschungsprogramms zu steigern. Dabei geben drei strategische Leitlinien die Richtung vor:

  • Übergang zu einer grünen Wirtschaft: Zwischen 2025 und 2027 werden mindestens 35 Prozent der Mittel aus Horizon Europe für Klimaschutzmaßnahmen und 10 Prozent für Biodiversitätsmaßnahmen ausgeschüttet.
  • Digitaler Wandel: In den Jahren von 2021 bis 2027 sollen mindestens 13 Milliarden aus Horizon Europe in digitale Technologien investiert werden, um die Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten und die grüne Transformation zu ermöglichen.
  • Ein widerstandsfähigeres, wettbewerbsfähigeres, inklusiveres und demokratischeres Europa: Horizon Europe soll außerdem die sozialen Rechte und demokratischen Werte der EU durch Forschung in diesen Bereichen fördern.

Mit Blick auf die drei Säulen, die Horizon Europe auszeichnen, konzentriert sich der Strategieplan überwiegend auf die zweite Säule von Horizon Europe ("Global challenges and European Industrial Competitiveness"). Konkret zeigt der Plan auf, inwiefern die verschiedenen Cluster unter Säule II die drei Leitlinien aufgreifen, bzw. zu deren Gelingen beitragen.

Für Cluster 4 "Digital, Industry, and Space" stellt die Kommission klar, dass dieses Cluster unter Horizon Europe darauf abzielt, technologische Souveränität und die grüne Transformation der Industrie zu fördern. Dabei ist es von Bedeutung, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie zu gewährleisten und mit internationalen Partnern zusammenzuarbeiten. Der Strategieplan unterstreicht vor diesem Hintergrund den zukünftigen Beitrag von Cluster 4 bei der Förderung digitaler Technologien und KI sowie das Potenzial der EU als Innovationsleader, der Standards und Offenheit fördert und zugleich technologische Abhängigkeiten reduziert. Neben dem Bereich der Quantumtechnologien und anderen hoch innovativen Materialien soll Cluster 4 innovative Lösungen für verantwortungsbewusste Exploration, Gewinnung, Verarbeitung, Raffination, Rückgewinnung, Wiederverwendung und Substitution von Rohstoffen fördern.

Quelle: DIHK

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Dr. rer. nat. Elfriede Eberl (Tel: +49 911 1335 1431, elfriede.eberl@nuernberg.ihk.de)

Bürokratie bremst den EU-Binnenmarkt aus - DIHK stellt Ergebnisse einer Befragung von IHKs und AHKs vor

Die Untersuchung basiert auf der Befragung der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland sowie der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs) in allen EU-Mitgliedstaaten. Mit eindeutigen Ergebnissen: Freier Warenverkehr und Handel sind demnach längst nicht Realität. An vielen Stellen müssen dringend Verbesserungen erfolgen.

"Bisweilen berichten uns deutsche Unternehmen sogar von unverhältnismäßigen und teilweise schikanösen bürokratischen Hürden", sagt DIHK-Präsident Peter Adrian. "Wenn wir es mit Europa ernst meinen, müssen wir die unnützen und unnötigen Regulierungen endlich auf ganzer Breite abschaffen. Bürokratieabbau ist deshalb auch auf europäischer Ebene eines der zentralen Themen."

Immerhin bietet Europa als größter Binnenmarkt der Welt ein beispielloses Potenzial für Unternehmen und Verbraucher. Zwei Drittel des gesamten EU-Warenhandels entfallen auf Mitgliedstaaten der Union. Insgesamt sind durch ihn mehr als 50 Millionen europäische Arbeitsplätze entstanden.

"Wir stehen uns selbst im Weg"

Der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital ist das Herzstück der europäischen Integration. "Aber wir stehen uns selbst im Weg. Ein Binnenmarkt muss zuerst intern funktionieren, um nach außen mit Kraft wirken zu können", so Adrian. Er müsse "deshalb vor allem als echter Markt erhalten bleiben", stellt der DIHK-Präsident klar. "Das kann aber nicht mehr funktionieren, wenn ihm immer mehr Regulierungen und sich teilweise widersprechende politische Vorgaben wirtschaftlich die Luft abschnüren."

Hauptproblem Arbeitnehmerentsendung

Ganz vorne bei den Problemen steht nach DIHK-Erkenntnissen die Arbeitnehmerentsendung. Ungeeignete Regulierung geht hier mit zusätzlichen nationalen Hürden Hand in Hand. Das beginnt bei den Unterschieden zwischen den Meldeportalen und reicht über unabgestimmte digitale Verfahren bis hin zu Schwierigkeiten bei der Mindestlohnabrechnung mit ausländischen Partnerbetrieben. Dabei ist es gerade für kleine und mittlere Unternehmen wichtig, ihre Beschäftigten bei der Erbringung von Dienstleistungen auch kurzfristig vor Ort im Ausland einsetzen zu können.

"Durch unterschiedliche und unnötig komplexe nationale Umsetzung von EU-Recht in den einzelnen Mitgliedstaaten entstehen für Unternehmen hohe Kosten und rechtliche Unsicherheiten", erläutert DIHK-Chefjustiziar Stephan Wernicke. "Bei Fehlern drohen Sanktionen, teilweise geht es um Straftatbestände."

Die Flut von Regelungen sei "mittlerweile exorbitant": "Statt die Unternehmen in ihrer Praxis zu unterstützen und Freiräume für Ideen, Innovationen und Entwicklung zu lassen, müssen sie Hunderte Dokumentationen und Berichte ausfüllen."

Nationale Alleingänge bei Portalen und Vorschriften

Häufig sind Unternehmen in anderen EU-Ländern mit Verwaltungsportalen konfrontiert, die nicht auf Englisch, sondern nur in der Landessprache funktionieren – auch Deutschland ist hier kein Vorbild. Der E-Commerce leidet darunter, dass im Versandhandel je nach Land unterschiedliche Neuetikettierungen erforderlich werden.

Und die Schwierigkeiten setzen sich im Großen fort: Das europäische Sorgfaltspflichtengesetz gilt nicht etwa nur außerhalb der EU – die Gesetzgeber gehen also davon aus, dass der Binnenmarkt selbst nicht mehr als Ort rechtmäßigen Handelns angesehen werden kann. Parallel wachsen bei den Unternehmen die Zweifel an der Rechtsstaatlichkeit in einzelnen Mitgliedstaaten, während die EU gleichzeitig den Unternehmen den Investitionsschutz beschneidet.

Eine rechtliche Verwahrlosung des Binnenmarktes droht

Diese und andere Beispiele aus der Umfrage verdeutlichen laut Wernicke: "Gute Ziele rechtfertigen keine schlechte Regulierung. Es droht eine rechtliche Verwahrlosung des Binnenmarktes, wenn die garantierten Freiheiten des Marktes, auch in der digitalen Ökonomie, nicht mehr fraglos gesichert werden."

Teilweise überlegen Unternehmen, sich wegen der komplizierten Verfahren oder des eingeschränkten Rechtsschutzes ganz aus einzelnen EU-Ländern zurückzuziehen. "Das wäre das Gegenteil dessen, für was der EU-Binnenmarkt eigentlich steht. Das wird uns alle treffen", warnt der DIHK-Chefjustiziar. Denn Leidtragende sind neben den Unternehmen die Verbraucher. Die durch Bürokratie und Rechtsunsicherheiten entstehenden Kosten belasten am Ende auch sie.

Wernicke: "Die Politik ist gefragt und muss sich auf das Wesentliche konzentrieren: Rechtssicherheit, Rechtsstaatlichkeit und freier Wettbewerb im gemeinsamen Binnenmarkt sind zentrale Standortfaktoren, die zu sichern sind, bevor immer neue und kaum vereinbare politische Ziele gesetzt werden."

Quelle: DIHK

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ZIM: Deutsch-Kanadische Ausschreibung

Das Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) hat kürzlich seine 13. Ausschreibung mit dem kanadischen Fördergeber NRC IRAP veröffentlicht. Die Deadline der 13. Ausschreibung ist der 28.06.2024. Es wird allen interessierten Antragstellern empfohlen frühzeitig mit dem jeweiligen nationalen Fördergeber in Kontakt zu treten.

Weitere Informationen und aktuelle Ausschreibungen finden Sie hier.

 

Europäische Kommission startet verschiedene Umfragen zu Horizon Europe

Zu den sechs Horizon Europe-Clustern, Forschungsinfrastrukturen, europäischen Innovationsökosystemen, den fünf EU-Missionen und bereichsübergreifenden Aktivitäten sowie der neuen New European Bauhaus-Facility können Sie an verschiedenen Umfragen teilnehmen.

Quelle: DIHK

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