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IHK-InfoService: Region Ansbach
Ansprechpartner/innen (2)
![Dipl.-Volksw. Karin Bucher](/de/media/Grafiken/ansprechpartner/119-ap.jpg)
Dipl.-Volksw. Karin Bucher
Leiterin der IHK-Geschäftsstelle Ansbach, Gleichstellungsbeauftragte Tel: +49 981 209570 15![Horst Maußner](/de/media/Grafiken/ansprechpartner/143-ap.jpg)
Ausgabe 24 Erscheinungsdatum: 24. November 2021
Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,
heute erhalten Sie die neueste Ausgabe von unserem "IHK-InfoService: Region Ansbach", um Sie über Neuigkeiten und interessante Veranstaltungen in der Region Westmittelfranken zu informieren.
Als Ansprechpartner in der Region stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Team der IHK-Geschäftsstelle Ansbach.
![](/de/media/Grafiken/corona-virus/corona-virus-kampf-wimteaser.jpg)
© Yevhen Lahunov - GettyImages
Corona: Verschärfte Regelungen in Bayern ab 24. November 2021
Die 2G-Regelung wird flächendeckend ausgeweitet und Ausnahmen weitgehend gestrichen. 2G gilt daher künftig auch für:
- Körpernahe Dienstleistungen (inklusive Friseure)
- Hochschulen
- außerschulische Bildung (Musikschulen, Fahrschulen, Volkshochschulen etc.)
- die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung
- Bibliotheken und Archive
- Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen.
Ausgenommen sind:
- Groß- und Einzelhandel
- Medizinische, therapeutische und pflegerische Leistungen (das sind z. B. Fußpflege, Logopädie oder Physiotherapie)
- Prüfungen (hier gilt aus verfassungsrechtlichen Gründen nur 3G plus)
- Ungeimpfte 12- bis 17-jährigen, die in der Schule regelmäßig negativ getestet werden. Ihnen bleibt der Zutritt zu 2G übergangsweise bis Ende Dezember zur eigenen Ausübung sportlicher, musikalischer oder schauspielerischer Aktivitäten, in der Gastronomie und dem Beherbergungswesen möglich. Dieser letztmalige Übergangszeitraum bis Ende Dezember sollte dringend für eine Impfung genutzt werden.
Die Beschlüsse treten am Mittwoch, 24. November 2021 in Kraft. Sie sollen zunächst bis 15. Dezember 2021 gelten.
Den genauen Wortlaut der 15. BayIfSMV entnehmen Sie bitte dem folgenden Link.
Alle Informationen unserer IHK zur Corona-Krise und eine aktuelle Karte mit den Inzidenzwerten in Mittelfranken finden Sie unter www.ihk-nuernberg.de/corona-virus
Links Ansprechpartner/inKundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)
![](/de/media/Grafiken/Symbolbilder/Finanzen-und-Geld/muenzen-hand-thurm-wimteaser.jpg)
Münzen Hand Thurm © Thinkstock.com/triocean
Überbrückungshilfe III wird bis März 2022 verlängert
Die Überbrückungshilfe ist neben den Regelungen zum Kurzarbeitergeld das wichtigste Instrument, um besonders von der Pandemie betroffenen Unternehmen zu helfen.
Weiterhin geht aus dem Beschluss hervor, dass der Bund gemeinsam mit den Ländern weitere Maßnahmen zur Unterstützung der von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Advents-und Weihnachtsmärkte entwickeln wird, die durch die Länder administriert werden.
Für betroffene Unternehmen des Handels besteht weiterhin die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen.
Über weitere Änderungen werden wir Sie informieren, sobald die Details verkündet werden.
Links Ansprechpartner/inKundenService (Tel: +49 911 1335 1335, kundenservice@nuernberg.ihk.de)