Unterrichtungen nach der Spielstättenverordnung
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Dipl.-Kfm. (FH) Peter Lerch
Leiter Referat Fortbildungsprüfungen | Sachkundeprüfungen Tel: +49 911 1335 2256Aufsteller von Spielgeräten benötigen eine Erlaubnis der zuständigen Behörden. Neben der gewerberechtlichen Zulässigkeit gibt es seit 2013 für neue Gewerbetreibende die Pflicht, an einer IHK-Unterrichtung im Umfang von sechs Unterrichtsstunden teilzunehmen.
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Produktnummer: 4.49 - Stand: 06.06.2019