Stellungnahmen an die Ausländerbehörde
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Ass. jur. Yvonne Stolpmann
Leiterin Referat Gründung | Nachfolge | Unternehmensförderung Tel: +49 911 1335 1377Die IHK Nürnberg gibt Stellungnahmen an die Ausländerbehörde zur Bewertung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit von Ausländern ab.
Die Stellunganhmen erfolgen auf Grundlage von § 21 Aufenthaltsgesetz gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde.
![Einzelgesetzliche Zuweisung](/de/media/Grafiken/Symbolbilder/produkte/icons-gesetzlich.png)
Produktnummer: 1.14 - Stand: 11.08.2020