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DSGVO

Bürokratische Regeln müssen auf den Prüfstand!

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Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die vor sechs Jahren in Kraft getreten ist, verursachte im Vorfeld große Diskussionen. Auch heute empfindet die große Mehrheit der bayerischen Unternehmen die EU-weiten Regeln vor allem als Bürokratietreiber. Das ergab eine Umfrage des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK).

81 Prozent der Unternehmen beklagen demnach einen hohen oder extrem hohen Aufwand bei der Umsetzung der DSGVO. Der führe aber nicht zu mehr Rechtssicherheit, da es selbst innerhalb Deutschlands verschiedene Auslegungen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer gebe, sagte BIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Manfred Gößl. "Die Unternehmen brauchen praktikable und einfach umsetzbare Regelungen, wenn die EU tatsächlich weltweit Vorreiter und Vorbild beim Datenschutz sein will. In diese Richtung muss der Gesetzgeber tätig werden, wenn die DSGVO in den kommenden Monaten turnusmäßig in Brüssel auf den Prüfstand gestellt wird."

Die IHK-Organisation fordert einen risikobasierten Ansatz, der sich an der Unternehmensgröße und der Art der Datenverarbeitung orientiert. Insbesondere mittelständische Unternehmen müssten vor unverhältnismäßigen Dokumentations-, Informations- und Nachweispflichten geschützt werden. Außerdem müssten Haftungsfragen endlich rechtssicher geklärt werden, sodass die Betriebe wirksam vor missbräuchlichen Schadenersatzansprüchen geschützt würden, so der BIHK-Hauptgeschäftsführer.

Besonders aufwändig ist laut Umfrage, dass für alle Unternehmensprozesse, in denen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden, fortdauernd Verarbeitungsverzeichnisse erstellt und gepflegt werden müssen. Als übermäßig bürokratisch werden zudem die geforderten Datenlöschkonzepte sowie die hohen Informationspflichten im Datenschutz empfunden. Der BIHK kritisiert außerdem, dass neben der DSGVO ein Wildwuchs an EU-Regulierungen rund um die Datenökonomie droht, der nicht mehr überschaubar und teilweise widersprüchlich ist. Zu nennen seien hier u. a. der Artificial Intelligence Act, der Data Act und der Data Governance Act.

 

WiM – Wirtschaft in Mittelfranken, Ausgabe 06|2024, Seite 11

 
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