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Steuerliche Förderung

Zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten können Weiterbildungskosten (z. B. Gebühren für Lehrgänge, Lernmaterial und Fahrtkosten) auch weiterhin als Werbungskosten beim Finanzamt geltend gemacht werden, sofern der Weiterbildungsteilnehmer steuerlich veranlagt wird und alle Werbungskosten zusammen die Pauschale übersteigen. Auf der Internetseite der "Stiftung Warentest" finden Sie wichtige Informationen zur Absetzbarkeit Ihrer Bildungskosten.

Informationen erteilen die örtlichen Finanzämter, alle Steuerberater und die Lohnsteuerhilfevereine.

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