Zum Hauptinhalt springen
IHK-Wahl 2024 – Die Ergebnisse stehen fest!

Beratung für Unternehmen

Wenn Sie auf diesen Platzhalter klicken, werden Inhalte von www.youtube.de nachgeladen. Dabei erhält der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten wie ihre IP-Adresse. Weitere Informationen erhalten Sie unter ihk-nuernberg.de/datenschutz

Das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren

Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit geschaffen, Fachkräfte aus Drittstaaten schneller ins Land zu holen.

Durch das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahrens werden sowohl der Visumsprozess als auch die  Anerkennung des ausländischen Abschlusses beschleunigt.

Information

Beratung durch die IHK

Der IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte berät Sie vor und während des beschleunigten Verfahrens.
Bitte senden Sie alle Anfragen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren an fif(at)nuernberg.ihk.de.

Information

Häufig gestellte Fragen

Webcode: P166