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Beratung für Unternehmen

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Das beschleunigte Fachkräfteeinwanderungsverfahren

Im Rahmen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das am 1. März 2020 in Kraft trat, hat der Gesetzgeber eine neue Möglichkeit geschaffen, Fachkräfte aus Drittstaaten schneller ins Land zu holen.

Durch das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahrens werden sowohl der Visumsprozess als auch die  Anerkennung des ausländischen Abschlusses beschleunigt.

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Beratung durch die IHK

Der IHK-Firmenservice Internationale Fachkräfte berät Sie vor und während des beschleunigten Verfahrens.
Bitte senden Sie alle Anfragen zum beschleunigten Fachkräfteverfahren an fif(at)nuernberg.ihk.de.

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Häufig gestellte Fragen

Webcode: P166