Die Berufliche Bildung in Deutschland steht für hochwertige Berufsabschlüsse und hervorragend qualifizierte Fachkräfte. Gleichwohl gibt es zahlreiche Menschen, die entweder in jungen Jahren noch keinen Berufsabschluss erwerben konnten oder die ihre berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben können und sich deshalb für einen anderen Beruf qualifizieren möchten.
Diejenigen, die keine klassische betriebliche Ausbildung mehr absolvieren können, haben folgende Möglichkeiten, nachträglich einen Berufsabschluss zu erwerben.
Als Berufspraktiker mit längerer einschlägiger Berufserfahrung besteht die Möglichkeit, als sogenannter "Externer" zu einer IHK-Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Andere Abschlüsse oder Berufserfahrungen im Ausland können dabei berücksichtigt werden. Als Mindestzeit dieser praktischen Tätigkeit sollte die eineinhalbfache Dauer der regulären Ausbildungszeit nachgewiesen werden. Bei der Mehrzahl der Berufe kann man also von viereinhalb Jahren Berufspraxis ausgehen. Im Einzelfall kann auch eine kürzere Berufspraxis ausreichen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Auch über eine Umschulung kann ein anerkannter Berufsabschluss erlangt werden. Laut § 1 Abs. 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) soll eine Umschulung zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen. Somit bietet eine Umschulung die Möglichkeit, sich für einen neuen Beruf zu qualifizieren, wenn der bisher ausgeübte Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann.
Formen der Umschulung
Betriebliche Umschulung Hier wird wie bei einer klassischen Berufsausbildung, individuell in einem ausbildungsberechtigten Unternehmen die Umschulung durchgeführt.
Gruppenumschulung Diese findet bei einem zugelassenen Bildungsträger statt, dieser vermittelt Theorie und Praxis. Zusätzlich finden betriebliche Praktika in Unternehmen statt.
Beratung durch die Agentur für Arbeit oder Jobcenter
Bei Interesse an einer Umschulung berät die zuständige Agentur für Arbeit oder das Jobcenter. Diese entscheiden, ob eine Umschulung zielführend und sinnvoll für den Interessenten ist und ob diese durch die Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter gefördert wird.
Dauer der Umschulung
Im Unterschied zur Erstausbildung ist die Ausbildungsdauer bei einer Umschulung in der Regel auf zwei Drittel der regulären Ausbildungsdauer, die je nach Berufsbild zwischen zwei und dreieinhalb Jahren beträgt. Sie wird jedoch im Rahmen einer Gesamtqualifizierung bis zur IHK-Abschlussprüfung durchgeführt.
Eignungsfeststellung durch die IHK Nürnberg für Mittelfranken
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt die Eignung der Umschulungsstätten fest, überwacht die Umschulung und berät bei Bedarf.
Teilqualifikationen sind eine Chance, schrittweise berufliche Kenntnisse und Fertigkeiten zu erwerben und am Ende einen Berufsabschluss nachzuholen. Sie sind aus anerkannten Ausbildungsberufen abgeleitet. Die Zielgruppe sind insbesondere Erwachsene über 25 Jahre, die aus unterschiedlichen Gründen keine Umschulung absolvieren können und deren Berufserfahrung noch nicht ausreichend für die Zulassung als sogenannte "Externe" zur IHK-Abschlussprüfung ist. Des Weiteren haben sie keinen oder einen veralteten Berufsabschluss ohne Beschäftigungsmöglichkeiten. Die Qualifizierung kann begleitend zu einer Beschäftigung oder in Vollzeit mit begleitenden betrieblichen Praktika erfolgen.