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Verträge und Forderungen

Vertragsrecht und Forderungen

Auf diesen Seiten finden Sie ausführliche Informationen zum Vertragsrecht, den Umgang mit ausstehenden Forderungen und der Produkthaftung. Merkblätter geben Ihnen einen Überblick zu diesen Themen.

Hinweis

Aktuell: Schnellerer Weg aus den Schulden - Restschuldbefreiung möglich nach drei Jahren

Überschuldete Unternehmen und Verbraucher können durch eine Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens nun bereits nach spätestens drei Jahren der Insolvenz entkommen.

Die Neuregelung ist Teil des Konjunktur- und Krisenbewältigungspaktes der Bundesregierung. Gerade mit Blick auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie sollen redliche Schuldner schneller die Möglichkeit für einen Neuanfang erhalten. Die Neuregelung setzt zudem die Vorgaben der EU-Richtlinie über die Restrukturierung und Insolvenz für den Bereich der Entschuldung um.

Die kürzere Verfahrensdauer gilt rückwirkend für alle ab dem 1. Oktober 2020 beantragten Verfahren. 

Informationen der Bundesregierung (www.bundesregierung.de) 

Hinweis
  • Ass. jur. Katja Berger

    Bürgerliches Recht, Steuerrecht, Gewerberecht, Gewerblicher Rechtsschutz

  • Ass. jur. Ariane Bissert

    Sachgebiet Allgemeine Rechtsauskünfte, Miet- und Pachtrecht, Produkthaftung, Vertragsrecht

Webcode: P1334