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Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen

Gueterverteilzentrum Nuernberg ( GVZ)

Ein deutscher Unternehmer, der Waren von der Bundesrepublik Deutschland an einen Unternehmer in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union liefert, ist regelmäßig von der Umsatzsteuerpflicht befreit. Im Einzelnen müssen hierzu folgende Voraussetzungen vorliegen.

Das nachfolgende Merkblatt bietet hierzu einen Überblick:

Lieferungen im innergemeinschaftlichen Warenverkehr zwischen Unternehmen (PDF, nicht barrierefrei, 312 KB)

Inhalt des Merkblatts:

  • Allgemeine Voraussetzungen für die Steuerfreiheit
  • Rechnungsstellung bei Steuerbefreiung
  • Erteilung einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Nachweispflichten
  • Sonstige Erklärungs- und Meldepflichten
  • Zweifel an der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummern der einzelnen Mitgliedstaaten

Eine Liste der Bezeichnungen der USt-IDNr. in der jeweiligen Landessprache, deren Abkürzung und Aufbau findet sich auf der Internetseite des Bundeszentralamts für Steuern unter nachfolgendem Link:

Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in den EU-Mitgliedstaaten

Webcode: P1232