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Sachkundeprüfung: Versicherungsfachmann/-frau (IHK)

paper work

Grundsätzlich bedarf jeder, der als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, einer Erlaubnis. Diese wird nur erteilt, wenn der Vermittler oder Berater bei der IHK die notwendige Sachkunde nachweist. Die Sachkunde muss dabei grundsätzlich durch eine Sachkundeprüfung vor der zuständigen IHK nachgewiesen werden. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken bietet mehrmals im Jahr die Sachkundeprüfung zum Versicherungsfachmann /-frau an.

Darüber hinaus bsteht neben der Erlaubnispflicht eine Registrierungspflicht im Versicherungsvermittlerregister für Versicherungsvermittler und -berater. In Bayern wird die Erlaubniserteilung und Registrierung (mit Ausnahme des IHK-Bezirks Aschaffenburg) zentral von der IHK für München und Oberbayern durchgeführt.

Weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und -berater finden Sie in unserem Geschäftsbereich "Recht | Steuern".

Hinweis

Befreiung vom praktischen Prüfungsteil

Eine Befreiung vom praktischen Prüfungsteil nach §3 Abs. 5 (ImmVermV) ist nur schriftlich möglich:

  • durch Vorlage der Erlaubnis nach §34d Abs. 1, § 34e Abs. 1, §34f Abs. 1 oder §34h Abs. 1 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinne des § 34d Abs. 2 Nr. 4 der Gewerbeordnung oder einem nach § 19 Abs. 1 der Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) gleichgestellten Abschluss oder
  • einen Sachkundenachweis im Sinn des § 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung oder
  • einen Sachkundenachweis nach § 34h Abs. 1 Satz 4 in Verbindung mit 34f Abs. 2 Nummer 4 der Gewerbeordnung nachzuweisen.
Hinweis

Informationen zur Prüfung

Lehrgänge zur Vorbereitung

Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.

Gewerbeerlaubnis

Die IHK für München und Oberbayern ist zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis. Unter www.ihk-muenchen.de/Immobiliardarlehensvermittler erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Erlaubnis- und Registrierungsantrag hochladen.

Webcode: P870