Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung (PDF, nicht barrierefrei, 483 KB).
Zur Überprüfng Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag (PDF, nicht barrierefrei, 440 KB) zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt, zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder können es unter den Dokumente am Ende dieser Seite als pdf-Datei herunterladen. Sollte es sich um eine Wiederholungprüfung handeln, beantragen Sie bitte direkt per Mail ein Wiederholungsformular.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite der DIHK-Bildungs-GmbH.
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich per Post, Fax oder E-Mail mitzuteilen.
Der Rücktritt kann nur durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin selbst erfolgen. Rücktritte, die durch Dritte bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Beim Rücktritt von der Prüfung werden 50% der Prüfungsgebühren als Rücktrittsgebühr erhoben, auch im Falle einer Erkrankung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn Sie in allen schriftlichen Prüfungsleistungen und in der mündlichen Pflichtprüfung jeweils mindestens 50 Punkte (Note 4,4) erreicht haben.
Ein Prüfung, die nicht bestanden wurde, kann zweimal wiederholt werden.
Die Anmeldung zur Wiederholung einer Prüfung muss spätestens zwei Jahre nach dem Tag der nicht bestandenen Prüfung erfolgen, damit bereits bestandene Prüfungsleistungen nicht verfallen.
Bitte beachten Sie, dass Sie grundsätzlich das komplette Prüfungsverfahren und damit auch die Wiederholungsprüfungen bei der IHK zu Ende bringen müssen, bei der Sie das Prüfungsverfahren begonnen haben.
Es ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten, wenn in einer der beiden schriftlichen Prüfungsleistungen weniger als 50 aber mindestens 30 Punkte erzielt wurden.
Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist ausgeschossen, sobald auch nur eine schriftliche Prüfungsleistung mit weniger als 30 Punkte bewertet wurde. Die Prüfung gilt dann sofort als nicht bestanden und muss schriftlich wiederholt werden.
In der Ergänzungsprüfung können zu allen Gebieten des jeweiligen Faches Fragen gestellt werden. Was in der schriftlichen Prüfung behandelt wurde, spielt für die Ergänzungsprüfung grundsätzlich keine Rolle.
Aus der Punktebewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit und der Punktebewertung Ihrer mündlichen Ergänzungsprüfung wird jeweils eine Gesamtpunktzahl errechnet. Bei dieser Rechnung hat die Punktbewertung Ihrer schriftlichen Prüfungsarbeit das doppelte Gewicht. Die mündliche Ergänzungsprüfung ist bestanden, wenn Sie im Endergebnis mindestens 50 Punkte erzielt haben.