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Influencer-Marketing

Social Media-Plattformen werden von Unternehmen gerne als Werbe- und Kommunikationsmittel genutzt. Der Einsatz sog. "Influencer" spielt hierbei eine wichtige Rolle. Was ist zu beachten?

Influencer

Das Internet eröffnet ungeahnte Möglichkeiten für Werbemaßnahmen. Der Einsatz von Werbebotschaftern (sog. Influencern) als Marketinginstrument ist gefragt wie nie. Die meist mehr oder weniger bekannten Persönlichkeiten erreichen durch ihre Follower in den Social-Media-Kanäle eine Vielzahl von Menschen.

Beim Influencer-Marketing bedienen sich Unternehmen sog. Meinungsmacher (Influencer, übersetzt in etwa "Beeinflusser"), die unter Einsatz ihrer reichweitenstarken Social Media-Kanäle Waren, Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens präsentieren.

Die Zusammenarbeit zwischen Influencer und Unternehmen ist grundsätzlich möglich. Allerdings sollten alle Beteiligten den rechtlichen Rahmen beachten. Relevante rechtliche Vorgaben finden sich insb. im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dem Rundfundstaatsvertrag (RStV)und dem  Digitale-Dienste-Gesetz (DDG).

Im Bereich des Influencer-Marketings sind insbesondere auch die Vorgaben zur Kennzeichnung von werblichen Posts zu beachten. Sonst besteht die Gefahr, dass es sich um "Schleichwerbung" handelt. Werbung bzw. kommerzielle Kommunikation muss auch im Online-Bereich klar und eindeutig als solche erkennbar sein. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht können zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen und/oder durch Aufsichtsbehörden des TMG bzw. RStV geahndet werden.

Webcode: P1058