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Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragte und Gefahrgutfahrer

ADR-Hinweise auf einem Tanklaster: Gefahrgut-Transporte.

Unternehmen, die an der Beförderung von gefährlichen Gütern im weitesten Sinn beteiligt sind (Beförderung, Lagerung, Handel, Verpackung, usw.), müssen in der Regel einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.

Dem Unternehmen werden durch diverse Gesetze und Verordnungen Pflichten und Verantwortlichkeiten auferlegt, die es zu beachten gilt.

Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutfahrer

Wer Gefahrgut in kennzeichnungspflichtiger Menge befördern will, muss im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein.

Informationen zu den Schulungen und Prüfungen finden Sie hier.

Hinweis

Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ansprechpartner

Webcode: P386