Zusatzqualifikation gewerblich-technisch
Um industrielle Ausbildungsberufe an die Anforderungen der Digitalisierung anzupassen wurden für die Metall- und Elektroberufe, dem Mechatroniker und dem Kunststoff- und Kautschuktechnologen Zusatzqualifikationen entwickelt.
Details zu den möglichen Zusatzqualifikationen und ihren Inhalten finden Sie in unserem Bereich "Ausbildung".
Eine Übersicht in welchen Berufen, welche Zusatzqualifikationen gewählt werden können finden Sie hier:
Zusatzqualifikationen im Rahmen der Teilnovellierung der industriellen Metall- und Elektroberufe sowie des Mechatronikers
Bevor eine Zusatzqualifikation im Betrieb durchgeführt werden kann, muss eine Genehmigung durch die Bildungsberater der IHK erfolgen. Die bestehende sachliche und zeitliche Gliederung ist anzupassen und die Zusatzqualifikation in den Ausbildungsplan aufzunehmen.
Im Rahmen der Abschlussprüfung Teil 2 werden die Inhalte der absolvierten ZQs mit abgeprüft. Bitte denken Sie daher unbedingt daran, die vermittelten Zusatzqualifikationen bei der Prüfungsanmeldung gesondert mit anzumelden.
Webcode: P701