Zum Hauptinhalt springen

Das IHK-MediationsZentrum in der Praxis

Was ist Mediation?

Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben. Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

Wie vereinbart man eine Mediation?

Bei Konflikten können Sie mit Ihrem(n) Kontrahenten grundsätzlich jederzeit eine Mediationsvereinbarung schließen. Es empfiehlt sich aber, bereits bei Vertragsschluss eine Mediationsklausel in den Vertrag aufzunehmen, weil im Streitfall die Gegenseite häufig nicht mehr bereit ist, auf Vorschläge des Vertragspartners einzugehen.

Vorteile der Mediation

Mediation kann eine effektive und kostengünstige Alternative oder Ergänzung zur staatlichen Gerichtsbarkeit sein, denn sie ist:

  • schnell
    Mediationsverfahren kennen keine zweite Instanz und können oft in einer Sitzung mit einer Vereinbarung beendet werden.
  • kostengünstig
    Bei höheren Streitwerten ist die Mediation für gewöhnlich erheblich günstiger als ein Gerichtsverfahren über mehrere Instanzen.
  • berücksichtigt Geschäftsbeziehungen
    Die einvernehmliche Streitbeilegung bietet gute Perspektiven für die weitere Zusammenarbeit zwischen den Parteien. Eine „Frontenverhärtung“ wird vermieden.
  • diskret
    Mediationsverfahren sind – anders als die meisten Gerichtsverfahren – nicht öffentlich. Konflikte können diskret gelöst werden.
  • interessengerecht
    Ein Gericht kann einer Partei nur das zusprechen, was sie beantragt hat. In der Mediation können für beide Parteien vorteilhafte Lösungen gefunden werden, die noch nicht erwogen worden sind.

Wer kann sich mit Konflikten an das IHK-MediationsZentrum wenden?

Das IHK-Mediationszentrum ist aufgrund seiner Verfahrensordnung zuständig für alle Streitigkeiten, die einen Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen Tätigkeit oder die gesellschaftsrechtliche Verhältnisse einer gewerblich tätigen Gesellschaft betreffen. Mindestens eine Partei muss einer deutschen Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer angehören.

Weitere Voraussetzungen zur Einleitung und Durchführung eines Mediationsverfahrens beim IHK-MediationsZentrum sowie zu dessen Ablauf, können der Verfahrensordnung entnommen werden.

Kosten einer Mediation beim IHK-MediationsZentrum

Das MediationsZentrum erhebt je nach Streitwert eine einmalige Verfahrensgebühr in Höhe von 75,- bis 2.500,- EUR. Darüber hinaus können weitere Kosten in Form von Auslagenersatz für Porto, Raummiete, Getränke usw. entstehen. Der Mediator erhält ein Zeithonorar, das sich nach der Kostenordnung des IHK-MediationsZentrums richtet, sowie Ersatz seiner Auslagen. Nähere Einzelheiten können unserer im Internet veröffentlichten Kostenordnung entnommen werden.

Was bietet das IHK-MediationsZentrum?

Die Mediation stellt ein unkompliziertes, grundsätzlich jederzeit einsetzbares Verfahren dar, um Konflikte rasch und effizient zu lösen.

Die IHK eröffnet mit ihrem MediationsZentrum gerade mittelständischen Unternehmen eine Möglichkeit, dieses Instrument kostengünstig wahrzunehmen.

Das IHK-MediationsZentrum

  • berät über alternative Konfliktlösungsmöglichkeiten,
  • stellt Musterklauseln bzw. -vereinbarungen für Mediationsverfahren zur Verfügung,
  • bietet eine moderne Verfahrensordnung für kaufmännische Streitigkeiten an,
  • unterstützt in geeigneten Fällen bei der Anbahnung von Mediationsverfahren,
  • benennt auf Anfrage kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren und führt einen Mediatorenpool,
  • administriert Mediationsverfahren,
  • und stellt bei Bedarf Räumlichkeiten für Sitzungen zur Verfügung.

Webcode: P1190