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Genehmigungspflichtige Gewerbe von A-Z

Genehmigungspflichtige Gewerbe von A-Z

Die Sammlung Genehmigungspflichtige Gewerbe von A – Z wird seit 1990 von der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken herausgegeben und ist nunmehr überarbeitet und aktualisiert. Neben einer Reihe neuer Begriffe wie z. B. „Wohnimmobilienverwalter“, „virtuelle Währungen“, „Katzencafé“ „Hawala“ oder „Corona-Teststation“ wurden die vorhandenen Fundstellen aktualisiert und auf den Stand Februar 2022 gebracht.

Zur Sammlung Genehmigungspflichtige Gewerbe von A – Z

Mit dieser aktuellen Version geht die IHK Nürnberg für Mittelfranken neue Wege: Die Sammlung wird nunmehr in einem Stichwortkatalog online auf unserer Website kostenlos zur Verfügung gestellt. Wir bitten um Beachtung des Urheberrechts, freuen uns aber über eine Verlinkung.

Die alphabetische Darbietung der in einer Vielzahl gewerberechtlicher Gesetze und Nebengesetze verstreuten Bestimmungen soll helfen, die Genehmigungspflicht zu prüfen, den genehmigungspflichtigen und den genehmigungsfreien Unternehmensgegenstand exakt zu formulieren und die rechtliche Qualität der Zulassungsbestimmungen einzuordnen. Insbesondere im Rahmen der Existenzgründungsberatung, aber auch bei der Anmeldung der GmbH und der AG stellt die Sammlung eine wichtige Hilfe dar.

Die Sammlung enthält in Haupt- und Verweisstichwörtern die in der Praxis häufigsten Genehmigungstatbestände, ohne allerdings Anspruch auf Vollständigkeit zu erheben. Die aktuellen Fassungen der zitierten Gesetze lassen sich im Internet beim Bundesministerium der Justiz (BMJ) unter www.gesetze-im-internet.de finden. Soweit Landesrecht einschlägig ist, wird bayerisches Landesrecht zitiert.

Die Zulassungsvorschriften unterscheiden in ihrem rechtlichen Gehalt personen- und betriebsbezogene Zulassungsbeschränkungen und überwachungspflichtige Gewerbe. Nicht alle Vorschriften haben den Charakter einer staatlichen Genehmigung i. S. des Registerrechts. In zusätzlichen Hinweisen werden wichtige Nebengesetze erwähnt, die im Zusammenhang mit der Genehmigungserteilung oder der Berufsausübung stehen. Soweit erforderlich wird auch auf Ausnahmen von der Genehmigungspflicht und sonstige Besonderheiten hingewiesen.

Die Sammlung versteht sich als lebendes Dokument. Anregungen, Ideen oder Verbesserungsvorschläge sind ausdrücklich erwünscht und werden gerne aufgenommen. Bitte wenden Sie sich dazu an Herrn Oliver Baumbach unter oliver.baumbach(at)nuernberg.ihk.de 

Die Übersicht ist ein Service für die Mitgliedsunternehmen der IHK Nürnberg für Mittelfranken bzw. für Existenzgründer, die im Bezirk der IHK Nürnberg für Mittelfranken ein Gewerbe anmelden möchten. Unternehmen und Existenzgründer aus anderen IHK-Bezirken wenden sich bitte bei Fragen zu den einzelnen Gewerben an die für sie zuständige IHK. Welche dies ist, kann über den IHK-Finder ermittelt werden.

Diese Sammlung soll nur erste Hinweise geben und erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit. Obwohl sie mit großer Sorgfalt erstellt wurde, kann eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden, es sei denn, es wird vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung nachgewiesen.

Information

Zeichenerklärung

ZeichenErklärung
­A­Staatliche Genehmigung i S v § 8 GmbHG, § 37 AktG
­­B­Personenbezogene Zulassungsbeschränkung
­­C­Betriebsbezogene Zulassungsbeschränkung
EÜberwachungspflichtiges Gewerbe

Hinweise: Unter der Kreisverwaltungsbehörde ist die untere staatliche Verwaltungsbehörde zu verstehen. In Bayern nimmt diese Aufgabe bei kreisangehörigen Gemeinden das Landratsamt wahr, bei kreisfreien Gemeinden werden diese Aufgaben durch die Gemeinde selbst erledigt, eine Sonderregelung gibt es für kreisangehörige „große Kreisstädte“, die diese staatlichen Aufgaben in beschränktem Umfang erfüllen. Bei der Regierung handelt es sich um die mittlere staatliche Ver­waltungsebene, die bei den Bezirksregierungen angesiedelt ist.

Information

Genehmigungspflichtige Gewerbe von A-Z

Webcode: P1236