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Grundqualifikationsprüfung: Berufskraftfahrer

Pflicht zur Grundqualifikation im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr

Pflicht zur Grundqualifikation im gewerblichen Personen- und Güterkraftverkehr

Seit dem 10. September 2009 besteht für alle Führerscheinneulinge der Klassen C1, C1E, C oder CE (Güterverkehr) die Pflicht zum Erwerb einer Grundqualifikation und zur späteren verpflichtenden Weiterbildung, sobald der Führerschein für eine gewerbliche Tätigkeit (auch im Werksverkehr) genutzt wird.

Die erste Stufe ist schon seit dem 10. September 2008 für den gewerblichen Personenverkehr für Führerscheinneulinge der Klassen D1, D1E, D oder DE (Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen) in Kraft getreten.

Weiterbildung und Grundqualifikation sind durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) geregelt. Den Nachweis der Grundqualifikation erhält man durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung „Berufskraftfahrer/in“ oder „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten.

Ohne erfolgreichen Abschluss in den genannten Ausbildungsberufen gibt es zwei andere Möglichkeiten, die Grundqualifikation zu erwerben:

  1. Prüfung der Grundqualifikation vor der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken oder
  2. Prüfung der beschleunigten Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken.

Zusätzlich muss jeder Berufskraftfahrer alle fünf Jahre bei der Führerscheinstelle einen Schulungsnachweis über 35 Stunden à 60 Minuten einschlägige Weiterbildung vorlegen. Diese Weiterbildungsverpflichtung betrifft auch die Berufskraftfahrer im Personenverkehr, die bereits vor dem 10. September 2008 den Führerschein erworben haben und gewerblich nutzen.

Die Weiterbildungsschulung kann zusammenhängend absolviert werden oder auf 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) verteilt werden. Es erfolgt keine Prüfung zur Weiterbildung. Der Schulungsnachweis ist ausreichend und ist der Führerscheinstelle vorzulegen. Dort wird der Nachweis im Führerschein eingetragen.

Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.

Wichtige Hinweise und Erklärungen zu den Prüfungsmöglichkeiten

Inhalte der Prüfung

Welche Frage kann ein Prüfungsteilnehmer erwarten, wenn es um das Thema: "Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehr" geht? Was verbirgt sich hinter dem Kenntnisbereich: "Vorschriften für den Personenverkehr"?

Die Orientierungsrahmen zum Güter- und Personenkraftverkehr geben einen Überblick und konkretisieren die Prüfungsinhalte, die entsprechend der Anlage 1 zur BKrFQV vorgegeben sind.

BKF-Fragenfundus

Der Fragenfundus zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wurde auf der Website des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) veröffentlicht.

Der Fragenfundus für die Prüfung zum Erwerb der Berufskraftfahrerqualifikation wird unter Federführung des Deutschen Industrie- und Handelskammertages erarbeitet. Er ist die Basis für die Erstellung der Fragebogen für die beschleunigte Berufskraftfahrerqualifikationsprüfung. Alle Rechte liegen beim Herausgeber. Ein Nachdruck - auch auszugsweise - ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung des Herausgebers (DIHK e.V. – Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V. DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung, Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH) gestattet. Der Fragenfundus ist nach den in Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) genannten Kenntnisbereichen unterteilt.

Allgemeine Hinweise:

  • Die Fragen zu den einzelnen Kenntnisbereichen „Verbesserung des rationellen Fahrverhaltens auf der Grundlage der Sicherheitsregeln“, „Anwendung der Vorschriften“ und „Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit, Dienstleistung und Logistik“ sind durch Zwischenüberschriften kenntlich gemacht.
  • Der Fragenfundus kann ganz oder teilweise ausgedruckt werden.
  • Die für die jeweilige Frage vergebene Punktzahl erscheint rechts neben dem Fragentext.
  • Einzelangaben in Fragen, wie z. B. Angaben von Wochentagen, Zeiträume, Rechnungen, Grafiken oder Piktogramme können durch äquivalente Angaben ersetzt werden.
  • Der Fragenfundus wird regelmäßig den rechtlichen Grundlagen angepasst.

Der Fragenbogenfundus wird ohne Antworten in zwei Teilen veröffentlicht:

  • Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Güterkraftverkehr
  • Prüfungsfragen zur Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) – Personenverkehr

Sie finden den Fragenfundus auf der Seite des DIHK unter der Rubrik "EU-Berufskraftfahrer" (www.dihk.de).

Musterprüfungen

Musterprüfungen

Welche Anforderungen stellt die Prüfung, wie ist sie aufgebaut? Die Musterprüfung schafft Transparenz und bietet einen ersten Einstieg:

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