Mitgliedsbestätigungen
Sie benötigen eine Bestätigung Ihrer Kammerzugehörigkeit – einfach oder für besondere Zwecke. Oder eine Bescheinigung über bisher ausgeübte Tätigkeiten? Diese können Sie online hier bestellen.
Für unsere Mitglieder erstellen wir auf Wunsch verschiedene Bestätigungen und Bescheinigungen über die IHK-Mitgliedschaft, die von bestimmten Behörden oder bei Tätigkeiten im Ausland nötig sind.
Senden Sie für die Bestellung einfach eine E-Mail an uns. Wir setzen uns danach so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung!
Bestätigung jetzt per E-Mail beim KundenService bestellen (kundenservice(at)nuernberg.ihk.de)
Tipp: Eine einfache IHK-Mitgliedsbestätigung haben wir für Sie bereits auf der Rückseite Ihres Beitragsbescheids abgedruckt.
Mitgliedsbestätigungen: Welche Arten gibt es?
- Einfache Bestätigungen über die Kammerzugehörigkeit (einfache Kammerzugehörigkeitsbestätigung: kostenlos
- Bestätigungen zur Vorlage bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle: Gebühr derzeit 5,50 Euro
- Bestätigungen zur Vorlage bei öffentlichen Vergabestellen: Gebühr derzeit 5,50 Euro
- Bescheinigung über die bisher ausgeübten Tätigkeiten zur Vorlage bei EU-Behörden, sog. EU-Bescheinigung (siehe unten): Gebühr derzeit 25,00 Euro
EU-Bescheinigungen
Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken stellt Mitgliedsunternehmen und ihren Angestellten sogenannte EU-Bescheinigungen aus.
Die EU-Bescheinigung dient als Nachweis der beruflichen Qualifikation und der ausgeübten Tätigkeiten einer Person in Deutschland gegenüber den zuständigen Behörden der Mitgliedsstaaten der EU. Die EU- bzw. EG-Bescheinigung nach Artikel 16 bis 19 der Richtlinie 2005/36/EG (früher Artikel 8 der Richtlinie 1999/42) ist eine personenbezogene Bescheinigung, in der pro Dokument für eine Person die der IHK nachgewiesenen beruflichen Tätigkeiten bescheinigt werden.
EU-Bescheinigungen werden nur von ausländischen Behörden verlangt, nicht jedoch von Unternehmen. Von EU-Bescheinigungen zu unterscheiden sind Bescheinigungen der Kammerzugehörigkeit oder IHK-Mitgliedschaft (siehe oben).
Ob eine Arbeitsgenehmigung aufgrund der von uns ausgestellten EU-Bescheinigung im Ausland erteilt wird, bestimmen allein die dortigen Behörden. Wir empfehlen Ihnen daher, den Inhalt der EU-Bescheinigung mit der ausländischen Behörde vorab abzustimmen.
Für das Ausstellen einer EU-Bescheinigung berechnen wir eine Gebühr von 25,00 Euro pro Ausfertigung. EU-Bescheinigungen werden von uns nur in deutscher Sprache ausgestellt.
Weitere Informationen zu Gebühren finden Sie in unserer Gebührenordnung und in unserem Gebührentarif.
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IHK-KundenService
Wir sind gerne für Sie da!
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