Fachkundeprüfung: Waffenhandel
Wer den Waffenhandel betreiben will, bedarf der Erlaubnis der für seinen Wohnsitz zuständigen Behörde. Das ist bei kreisfreien Städten das Amt für öffentliche Ordnung, sonst das Landratsamt. Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn der Antragsteller die erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde besitzt. Die Fachkunde braucht nicht nachzuweisen, wer die Voraussetzungen für die Eintragung eines Büchsenmacherbetriebes in die Handwerksrolle erfüllt.
Der Fachkundenachweis muss durch eine Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Regierung erbracht werden, der bei der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken eingerichtet wurde. Die Fachkundeprüfung ist mündlich abzulegen.
Anmeldung zur Fachkundeprüfung Waffenhandel
Um sich für die Fachkundeprüfung anzumelden, wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde (Landratsamt bzw. Ordnungsamt). Diese prüft Ihre Zuverlässigkeit, die anderen Erlaubnisvoraussetzungen und schließlich, ob die erforderliche Fachkunde nachgewiesen worden ist. In der Regel bedarf es dazu der Teilnahme an der Waffenfachkundeprüfung.
Ihre Behörde meldet Sie in solchen Fällen unmittelbar bei uns an und teilt uns entsprechend Ihrem Erlaubnisantrag mit, auf welche Waffen- und/oder Munitionsarten sich die Prüfung beziehen soll. Sie müssen sich nicht persönlich bei uns zur Waffenfachkundeprüfung anmelden.
Wenn genügend Prüfungsanmeldungen bei uns vorliegen, werden Sie direkt von uns zur Prüfung eingeladen.
Webcode: P858