Zweitschriften und Lehrzeitbestätigungen
Zweitschrift
Sie haben eine Ausbildung absolviert? Ihr Prüfungszeugnis wurde vernichtet oder Sie haben es verloren? Dann kann Ihnen die IHK eine Zweitschrift ausstellen.
Hier finden Sie die notwendigen Anträge für eine Zweitschrift für die kaufmännischen (PDF, nicht barrierefrei, 100 KB) und technischen (PDF, nicht barrierefrei, 100 KB) Berufe.
Der so genannte „Kaufmannsgehilfenbrief“ bzw. „Facharbeiterbrief“ wird seit mehr als 25 Jahren nicht mehr von der IHK ausgestellt. Diese waren die Vorläufer der heutigen Prüfungszeugnisse.
Die Kosten für eine Zweitschrift betragen 40 Euro.
Die Bestellformulare für Zweitschriften für gewerbliche-technische und kaufmännische Berufe erhalten Sie direkt von uns. Bitte nehmen Sie dafür Kontakt mit dem Kundenservice auf.
Lehrzeitbestätigung
Bei einer Lehrzeitbestätigung (z. B. zu Rentenzwecken) handelt es sich um eine Bestätigung der IHK über den Ausbildungsberuf, die Ausbildungszeit und/oder den Ausbildungsabschluss, sofern das Ende der Ausbildung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.
Wenn Sie eine Lehrzeitbestätigung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kundenservice auf.
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