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Zweitschriften und Lehrzeitbestätigungen

Zweitschrift

Sie haben eine Ausbildung absolviert? Ihr Prüfungszeugnis wurde vernichtet oder Sie haben es verloren? Dann kann Ihnen die IHK eine Zweitschrift ausstellen. Die Kosten für eine Zweitschrift betragen 50 Euro.

Sie können die Zweitschrift direkt online beantragen. Nutzen Sie dafür unser Formular „Antrag: Ausstellung einer Zweitschrift“.

Ausstellung einer Zweitschrift jetzt beantragen

Hinweis: Der so genannte „Kaufmannsgehilfenbrief“ bzw. „Facharbeiterbrief“ wird seit mehr als 25 Jahren nicht mehr von der IHK ausgestellt. Diese waren die Vorläufer der heutigen Prüfungszeugnisse. Als Zweitschrift erhalten Sie stattdessen ein Prüfungszeugnis.

Lehrzeitbestätigung

Bei einer Lehrzeitbestätigung (z. B. zu Rentenzwecken) handelt es sich um eine Bestätigung der IHK über den Ausbildungsberuf, die Ausbildungszeit und/oder den Ausbildungsabschluss, sofern das Ende der Ausbildung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt.

Wenn Sie eine Lehrzeitbestätigung benötigen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Kundenservice auf.

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