Unternehmerische Tätigkeit von ausländischen Staatsbürgern / Unternehmen in Deutschland
Exisitiert bereits ein Unternehmen im Ausland, bestehen für eine Erweiterung der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland folgende Möglichkeiten:
- Gründung einer Tochtergesellschaft
- Errichten einer Zweigniederlassung
- Errichten einer unselbstständige Betriebsstätte
Die Informationen hierzu stehen auf der Internetseite der IHK Frankfurt am Main auch in englischer Sprache zur Verfügung.
- Unternehmensgründung für ausländische Staatsbürger in Deutschland (www.ihk-frankfurt.de)
- Informationen zum Aufenthaltsrecht für ausländische Unternehmer
- Allgemeine Informationen zur Unternehmensgründung
Wichtige Adressen und Literatur
- Auswärtiges Amt, Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
- Handwerkskammer für Mittelfranken, Sulzbacher Straße 11 - 15, 90489 Nürnberg, Tel. 0911 5309-0
- Stadt Nürnberg, Abt. Ausländerwesen, Hirschelgasse 32, 90402 Nürnberg, Tel. 0911 231-4700, Fax 0911 231-2851
- Franconian International School e. V., Marie-Curie-Straße 2, 91052 Erlangen, Tel. 09131 940390
- Centre for German Legal Information e.V., Lottumstr. 1 b, 10119 Berlin, Tel. 030/ 0571317, E-Mail: communications(at)cgerli.org
- Informationen der Bundesagentur für Außenwirtschaft, Agrippastraße 87 - 93, 50676 Köln, Tel. 0221 2057-0
- Informationen der deutschen Auslandshandelskammern
- Schriften und Arbeitspapiere der IHK Nürnberg für Mittelfranken
- Informationen der Integrationsbeauftragten der Bundesregierung
- Fremdsprachige Informationen für ausländische Gründer (www.wir-gruenden-in-deutschland.com)
- Förderprogramm zur Ansiedlung ausländischer Unternehmen in Nürnberg und Fürth (www.n-f-excellence.de)
Webcode: P1252