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Unternehmerische Tätigkeit von ausländischen Staatsbürgern / Unternehmen in Deutschland

 

Exisitiert bereits ein Unternehmen im Ausland, bestehen für eine Erweiterung der unternehmerischen Tätigkeit in Deutschland folgende Möglichkeiten:

  • Gründung einer Tochtergesellschaft
  • Errichten einer Zweigniederlassung 
  • Errichten einer unselbstständige Betriebsstätte

Die Informationen hierzu stehen auf der Internetseite der IHK Frankfurt am Main auch in englischer Sprache zur Verfügung.

Wichtige Adressen und Literatur

Webcode: P1252