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Fachkundeprüfung: Güterverkehr

Für die Beförderung von Gütern gegen Entgelt ist eine Genehmigung erforderlich.

Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs sowie der persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung des zuständigen Verkehrsleiters.

Ausführliche Informationen zu diesen Zugangsvoraussetzungen finden Sie in unserem Bereich "Verkehr | Logistik | Mobilität".

Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Abzulegen ist die Prüfung durch den Verkehrsleiter. Dies ist in der Regel der Unternehmer selbst, alternativ eine zur Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellte Person.

Hintergrund und Voraussetzungen

Unternehmer im Straßentransportgewerbe, die Güterkraftverkehr betreiben, benötigen hierfür eine Erlaubnis oder EU-Lizenz des zuständigen Landratsamtes oder der zuständigen Stadtverwaltung.

Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung sind

  1. ein Nachweis der fachlichen Eignung zum Führen eines Güterkraftverkehrsunternehmens, in der Regel durch das Ablegen einer Prüfung bei der IHK
  2. sowie die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes

Abzulegen ist die Prüfung durch den Verkehrsleiter. Dies ist in der Regel der Unternehmer selbst, alternativ eine zur Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellte Person.

 

Prüfungsanforderungen

Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen von je zwei Stunden sowie einem mündlichen Teil von ca. 30 Minuten. Sie umfasst folgende Bereiche:

  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Gewerberecht einschließlich Gefahrgut- und Abfalltransporte und Recht der Beförderung lebender Tiere
  • Straßenverkehrsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Sozialversicherungsrecht
  • Bürgerliches Recht
  • Handelsrecht einschließlich Beförderungsbedingungen und Beförderungsdokumenten
  • Steuerrecht
  • Zahlungsverkehr und Finanzierung
  • Kostenrechnung
  • Kalkulation und Beförderungspreise
  • Buchführung
  • Versicherungswesen
  • Betriebsführung von Kraftverkehrsunternehmen
  • Marketing
  • Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
  • Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
  • Fahrzeuggewichte und Abmessungen
  • Ladungssicherungsmittel
  • Beförderung von gefährlichen Gütern und Abfällen
  • Beförderung von Nahrungsmitteln
  • Telematik
  • Unfallverhütung und Maßnahmen, die bei Unfällen zu ergreifen sind
  • Arbeitsschutz
  • Verkehrssicherheit - Regeln für die Ladungssicherung
  • Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  • Grundzüge der Bestimmungen, die für den Güterkraftverkehr zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und anderen Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums sowie zwischen diesen und Drittländern gelten
  • Grundzüge der Zollpraxis und -formalitäten, Arten, Bedeutung und Inhalte der Beförderungsdokumente sowie Frachtabfertigung
  • Grundzüge der Verkehrsregeln in den Nachbarstaaten, insbesondere in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Prüfungsvorbereitung

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass es sich bei der Literaturauswahl und bei der Auswahl der Schulungsveranstalter um keine Empfehlung der IHK handelt. Die Auflistung der entsprechenden Informationen stellt eine Möglichkeit der Prüfungsvorbereitung dar.

Lehrgangsveranstalter werden weder von der IHK zugelassen, noch kontrolliert. Mit der Aufzählung der Lehrgangsveranstalter bzw. der Fachliteratur auf dieser Seite ist keine Wertung verbunden. Die Auflistung bietet grundsätzlich keine Gewähr für die Qualität und erhebt auch keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Anbieter für Lehrgänge sowie für Lehrmaterial finden Sie unten.

Information

Termine und Anmeldung

Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge

Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber auf Grund der umfangreichen Prüfung sehr zu empfehlen. Schulungsanbieter finden Sie z.B. im Internet unter: wis.ihk.de.

Information

Webcode: P859