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Fachkundeprüfung: Güterverkehr

Für die Beförderung von Gütern gegen Entgelt ist eine Genehmigung erforderlich.

Voraussetzungen für die Erteilung dieser Genehmigung ist der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebs sowie der persönlichen Zuverlässigkeit und fachlichen Eignung des zuständigen Verkehrsleiters.

Ausführliche Informationen zu diesen Zugangsvoraussetzungen finden Sie in unserem Bereich "Verkehr | Logistik | Mobilität".

Die fachliche Eignung wird in der Regel durch die Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen. Abzulegen ist die Prüfung durch den Verkehrsleiter. Dies ist in der Regel der Unternehmer selbst, alternativ eine zur Leitung der Verkehrstätigkeiten bestellte Person.

Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung

Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum 4. Dezember 2009 bereits ohne Unterbrechung eine mindestens zehnjährige, leitende Tätigkeit (1999 bis 2009 durchgehend!) in einem Unternehmen ausgeübt haben, das gewerblichen Güterkraftverkehr (keinen Werkverkehr) betreibt. Die Annerkennung der fachlichen Eignung ist bei der IHK schriftlich zu beantragen. Hierfür ist ein Fachgespräch vorgesehen.

Ebenfalls ist keine Eignungsprüfung notwendig, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer anerkannten beruflichen Weiterbildung bestanden haben. Dies trifft auf folgende Ausbildungen bzw. Weiterbildungen zu, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden:

  • Speditionskaufmann (Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung)
  • Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
  • Verkehrsfachwirt
  • Dipl.-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Dipl.-Betriebswirtim Fachbereich Wirtschaft I, StudiengangVerkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
  • Bachelor of Arts Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
  • Bachelor of Arts Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn

In Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge mit eine zHm von mehr als 2,5t bis zu 3,5 t nutzen, kann die zuständige Person von der Fachkundeprüfung befreit werden, wenn sie nachweisen kann, dass sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Welche Unterlagen zum Nachweis der Tätigkeit erforderlich sind, erfahren Sie bei der Genehmigungsbehörde.

Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass der Betriebssitz in Deutschland liegt.

Information

Termine und Anmeldung

Lehrgangsveranstalter für Vorbereitungslehrgänge

Ein Vorbereitungslehrgang ist nicht vorgeschrieben, aber auf Grund der umfangreichen Prüfung sehr zu empfehlen. Schulungsanbieter finden Sie z.B. im Internet unter: wis.ihk.de.

Information

Webcode: P859