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Omnibusverkehr

Marktzugangsvoraussetzungen

Bus

Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein.

Gemäß PBefG gelten als Kraftomnibusse Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Ausstattung zur Beförderung von mehr als neun Personen (einschließlich Fahrer) geeignet und bestimmt sind. Zudem fallen Verkehre für Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen mit PKW in den Genehmigungsbereich des Omnibusverkehrs.

Zu unterscheiden sind o.g. Bereiche vom Taxi- und Mietwagenverkehr.

Hinweis

Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Webcode: P367