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Taxi und Mietwagen

Marktzugangsvoraussetzungen

Auf dem Dach eines Taxis leuchtet ein Taxi-Schild.

Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen dem Verkehr mit Taxi- und Mietwagenverkehr und mit Kraftomnibussen.

Hinweis

Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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