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Taxi und Mietwagen

Marktzugangsvoraussetzungen

Nach den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) muss jeder, der gewerblich Personen mit Kraftfahrzeugen befördert, im Besitz einer entsprechenden Genehmigung sein. Der Gesetzgeber unterscheidet hierbei zwischen dem Verkehr mit Taxi- und Mietwagenverkehr und mit Kraftomnibussen.

Hinweis

Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

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Webcode: P366