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Güterkraftverkehr

Marktzugangsvoraussetzungen

Roter Lastwagen unterwegs auf der Autobahn

Für die Beförderung von Gütern gegen Entgelt ist eine Genehmigung erforderlich. Die gewerbliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen unterliegt den Bestimmungen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG).

Zu unterscheiden vom entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Güterverkehr ist der Werkverkehr, der nicht erlaubnispflichtig ist.

Achtung

NEUREGELUNG SEIT 21. MAI 2022

Genehmigungspflicht über 2,5 t zHm seit 21. Mai 2022

Set dem 21.05.2022 müssen alle Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zHm von mehr als 2,5 t über eine Genehmigungsabschrift verfügen, wenn mit diesen grenzüberschreitende Transporte im gewerblichen Güterkraftverkehr durchgeführt werden. Das bedeutet, dass auch Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge bis 3,5 t zHm im grenzüberschreitenden Verkehr einsetzen,  seit diesem Datum ein vollständiges Marktzugangsverfahren (siehe unten) durchlaufen müssen.

Achtung

Hinweis

Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Sie dienen einem ersten Überblick und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Ansprechpartner

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