Um gewerblich Güter transportieren zu dürfen, müssen Sie eine Güterkraftverkehrserlaubnis / EU-Lizenz beantragen. Hierfür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebs
Diese liegt vor, wenn ausreichende Eigenmittel für die Fahrzeugfinanzierung und für Betriebsausgaben während der Anlaufzeit des Unternehmens nachgewiesen werden (Mindestbetrag 9.000 Euro für das erste Fahrzeug und 5.000 Euro für jedes weitere Fahrzeug). Werden lediglich Fahrzeuge bis zu 3,5 t eingesetzt, müssen 1.800 Euro für das erste und 900 Euro für jedes weitere Fahrzeug nachgewiesen werden.
Zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit sind die Vermögensverhältnisse gegenüber der Genehmigungsbehörde in beglaubigter Form offen zu legen. Dies kann durch Vorlage eines Prüfungsberichtes oder anderer geeigneter Unterlagen einer Bank, einer öffentlichen Sparkasse, eines vereidigten Wirtschaftsprüfers, eines Steuerberaters oder eines vereidigten Buchprüfers erbracht werden. Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde. - Persönliche Zuverlässigkeit
Jedes Unternehmen muss für die Führung des Unternehmens einen Verkersleiter (PDF, nicht barrierefrei, 191 KB) benennen. Dies kann der Unternehmer selbst oder eine zur Führung der Geschäfte bestellte Person sein. Die persönliche Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters ist gegeben, wenn davon ausgegangen werden kann, dass das Unternehmen unter Beachtung der für den Straßengüterverkehr geltenden Vorschriften geführt sowie die Allgemeinheit beim Betrieb des Unternehmens von Schäden und Gefahren bewahrt werden. Eine Prüfung durch die Genehmigungsbehörde erfolgt i.d.R. anhand des polizeilichen Führungszeugnisses, das beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes zu beantragen ist. Ferner wird ein Auszug des Verkehrszentralregisters (Flensburg) und des Gewerbezentralregisters (Berlin) angefordert. Sofern eine selbständige Tätigkeit bereits ausgeübt wird bzw. wurde, kann darüber hinaus die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes, der Gemeinde, der Krankenkasse und der Berufsgenossenschaft erforderlich sein. Detaillierte Informationen zu den erforderlichen Nachweisen erhalten Sie bei Ihrer Genehmigungsbehörde. - Fachliche Eignung
Die fachliche Eignung des Verkehrsleiters ist gegeben, wenn dieser nachweislich über die zur ordnungsgemäßen Führung von Güterkraftverkehrsunternehmen notwendigen Fachkenntnisse verfügt.
Die fachliche Eignung wird i.d.R. durch erfolgreiche Teilnahme an der “Fachkundeprüfung für den Güterverkehr“ festgestellt.
Nachweis der fachlichen Eignung ohne Prüfung
Sie brauchen keine Eignungsprüfung abzulegen, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zum 4. Dezember 2009 bereits ohne Unterbrechung eine mindestens zehnjährige, leitende Tätigkeit (1999 bis 2009 durchgehend!) in einem Unternehmen ausgeübt haben, das gewerblichen Güterkraftverkehr (keinen Werkverkehr) betreibt. Die Annerkennung der fachlichen Eignung ist bei der IHK schriftlich zu beantragen. Hierfür ist ein Fachgespräch vorgesehen.
Ebenfalls ist keine Eignungsprüfung notwendig, wenn Sie bereits eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einer anerkannten beruflichen Weiterbildung bestanden haben. Dies trifft auf folgende Ausbildungen bzw. Weiterbildungen zu, wenn sie vor dem 4. Dezember 2011 begonnen wurden:
- Speditionskaufmann (Kaufmann für Spedition und Logistikdienstleistung)
- Kaufmann im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt Güterkraftverkehr
- Verkehrsfachwirt
- Dipl.-Betriebswirt im Ausbildungsbereich Wirtschaft, Fachrichtung Spedition der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Dipl.-Betriebswirtim Fachbereich Wirtschaft I, StudiengangVerkehrswirtschaft und Logistik, Fachrichtung Güterverkehr der Fachhochschule Heilbronn
- Bachelor of Arts Studiengang Betriebswirtschaftslehre/Spedition, Transport und Logistik der Berufsakademien Lörrach und Mannheim
- Bachelor of Arts Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Verkehrslogistik der Hochschule Heilbronn
In Unternehmen, die lediglich Fahrzeuge mit eine zHm von mehr als 2,5t bis zu 3,5 t nutzen, kann die zuständige Person von der Fachkundeprüfung befreit werden, wenn sie nachweisen kann, dass sie in dem Zeitraum von zehn Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Welche Unterlagen zum Nachweis der Tätigkeit erforderlich sind, erfahren Sie bei der Genehmigungsbehörde.
Eine weitere Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist, dass der Betriebssitz in Deutschland liegt.