Aktuelles und Veranstaltungen
Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Hier finden Sie Informationen zu unseren Veranstaltungen sowie Neuigkeiten aus der IHK-Arbeit aus den Bereichen Verkehr, Logistik und Mobilität.
Veranstaltungen
VeranstaltungenCNA LogistikCongress|Bayern 2024
21. November 2024 | Kongresszentrum Meistersingerhalle Nürnberg
Besuchen Sie den LogistikCongress | Bayern 2024 in Nürnberg unter dem Motto „Unlocking the Opportunities of Logistics“ und gewinnen Sie spannende Einblicke in nachhaltige und digitale Trends der Logistik. Wir freuen uns, Sie am Stand der bayerischen Industrie- und Handelskammern vor Ort zu begrüßen.
Aktuelles
Aktuelles- Verkehrsgipfel Tschechien-Bayern-Sachsen in Karlsbad
Die unzureichende Elektrifizierung der Schienenwege in Nordbayern ist seit vielen Jahren ein Ärgernis für Wirtschaft, Kommunalpolitik und Reisende. Beim internationalen Verkehrsgipfel in Karlsbad am 2. Mai 2024 mit über 100 Vertretern aus Bayern, Sachsen und Tschechien wurden hier nochmals nachdrücklich Fortschritte eingefordert. Mehr zur Veranstaltung
- Bayerisches Güterverkehrskonzept vorgestellt
Staatsminister Christian Bernreiter hat am 26. Januar 2024 ein Konzept für den bayerischen Güterverkehr der Zukunft vorgestellt. Mit dem Konzept wolle man den Warentransport zukunftssicher machen und den Verkehr noch effizienter und nachhaltiger gestalten. Einer der vorbereitenden Workshops wurde mit Vertretern des IHK-Verkehrsausschuss und Unternehmern der Region veranstaltet. Weitere Infos sowie das Gutachten zum Download finden Sie unter stmb.bayern.de
- Höhere Mautsätze in zwei Stufen
Zum 1. Dezember 2023 wurden die Mautsätze für LKW ab 7,5t technisch zulässige Gesamtmasse erhöht. Grund hierfür ist ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2. Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Nach dem zukünftigen § 1 Abs. 2 Satz 1 Nummer 10 des Bundesfernstraßenmautgesetzes sind Fahrzeuge zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen von der Lkw-Maut ausgenommen, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks oder seines mit dem Handwerk vergleichbaren Berufs benötigt, oder zur Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern, wenn die Beförderung nicht gewerblich erfolgt, benutzt werden. Es handelt sich um die Berufe aus Anlage A zu § 1 Abs. 2 und Anlage B zu § 18 Abs. 2 der Handwerksordnung oder um mit dem Handwerk vergleichbare Berufe.
Ob die Voraussetzungen dieser Mautbefreiung vorliegen, kann nicht pauschal im Vorhinein beurteilt werden, sondern hängt von der konkreten Fahrt und den konkret beförderten Gütern ab. Detaillierte Auskünfte zur Lkw-Maut erteilt das zuständige Bundesamt für Logistik und Mobilität (balm.bund.de) in Köln.
Die Absenkung der Mautpflichtgrenze auf 3,5 Tonnen und die sog. "Handwerkerausnahme" werden erst zum 1. Juli 2024 in Kraft treten. Es wird eine freiwillige Möglichkeit für Handwerker geben, ihre Fahrzeuge bei der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH als mautbefreit anzuzeigen. Einzelheiten u.a. zum Nachweis des Vorliegens der Voraussetzungen für die Mautbefreiung werden derzeit noch mit dem BALM und der Mautsystembetreibergesellschaft Toll Collect GmbH abgestimmt. Entsprechende Informationen werden so schnell wie möglich auf den Internetseiten von Toll Collect (toll-collect.de) und BALM (balm.bund.de) bereitgestellt werden.
- Neuregelung für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten seit 18.11.2023
Im Zuge der Neuerung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes haben sich auch die Einreisebestimmungen für Berufskraftfahrer aus Drittstaaten geändert. Um in Deutschland als Berufsraftfahrer tätig werden zu können, muss grds. eine EU- oder EWR-Fahrererlaubnis und eine EU-Grundqualifikation nachgewiesen werden. Ist die Fachkraft noch nicht im Besitz einer EU-Grundqualifikation und/oder eines EU- oder EWR-Führerscheins, kann sie diese in Deutschland erwerben. Hierfür hat die Person 15 Monate Zeit und muss in der Zwischenzeit einem Beschäftigungsverhältnis nachgehen, das den Erwerb der oben genannten Qualifikationen erlaubt. Einige Führerscheine aus Drittstaaten können in Deutschland auch prüfungsfrei umgeschrieben werden, welche dies sind, ist in der Anlage 11 FEV (Fahrerlaubnisverordnung, gesetze-im-internet.de) zu finden. Da die EU-Grundqualifikation bislang nur auf Deutsch absolviert werden kann, war bislang das Erfordernis, dass die Antragsteller bei Einreise B1-Deutschkenntnisse nachweisen.
Neu ist seit 18. November 2023, dass die Bundesagentur für Arbeit keine Vorrangprüfung mehr durchführt, d.h. sie prüft nicht mehr, ob es bevorrechtigte deutsche oder EU-Bewerber gibt. Zudem verzichtet sie auf die Prüfung der Berufszugangsvoraussetzungen sowie auf die Prüfung der Sprachkenntnisse. Künftig obliegt es dem Arbeitgeber, das Vorliegen der erforderlichen EU- oder EWR-Fahrererlaubnis und der Berufskraftfahrerqualifikation zu prüfen. Sofern die erforderliche Fahrerlaubnis und die Grundqualifikation bis zur Beschäftigungsaufnahme erst im Inland erlangt werden sollen, obliegt es dem Arbeitgeber zu beurteilen, ob die vorhandenen Sprachkenntnisse des künftigen Arbeitnehmers für den Erwerb der Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation sowie die anschließende Beschäftigung als Berufskraftfahrer ausreichen bzw. erreicht werden können. Wichtig ist zu beachten, dass die Pflicht zur Grundqualifikation und zum Besitz einer EU- oder EWR-Führerscheins nicht entfallen, allein die Prüfung obliegt nun dem Arbeitgeber.
- Befristete Zulassung für Lang-LKW Typ 1 soll verlängert werden
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der den Einsatz von Lang-Lkw des Typ 1 auch nach Auslaufen der befristeten Zulassung Ende Dezember 2023 erlauben soll. Die erforderliche Ressortabstimmung ist nun abgeschlossen, die Länder- und Verbändeanhörung ist bereits gestartet. Lang-Lkw des Typ 1 sind Sattelkraftfahrzeuge bis zu einer Gesamtlänge von aktuell 17,88 Metern. Der Einsatz des Lang-Lkw Typ 1 ist erneut für einen Versuchszeitraum befristet, um die künftige Entwicklung wissenschaftlich begleiten zu können. Weitere Untersuchungen zum Lang-Lkw Typ 1 sind bereits bei der Bundesanstalt für Straßenwesen beauftragt worden, um neue Technologien wie wasserstoffbetriebene Zugmaschinen und aerodynamische Anbauten zu testen. Dieses Vorgehen steht im Einklang mit der Europäischen Richtlinie 96/53/EG, die die rechtliche Grundlage für die Zulassung des Lang-Lkw Typ 1 auf deutschen Straßen bildet. Die befristete Zulassung wird nach der Ressortabstimmung zunächst um drei Jahre bis zum 31.12.2026 verlängert.
Die Verordnung soll nach Abschluss der Anhörung am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Zur Meldung des BMDV geht es hier (www.bmdv.bund.de)
Rückblick vergangene Veranstaltungen
Bayerischer Verkehrspolitischer Dialog (11. Juli 2022)
Beim Bayerischen Verkehrspolitischen Dialog, einer gemeinsamen Veranstaltung aller bayerischen IHKs, tauschten sich die Verkehrs-, Transport- und Logistikwirtschaft zu Fahrern und Fachkräften, Dekarbonisierung und Digitalisierung aus. Hier gelangen Sie zum Rückblick.
Ansprechpartner
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Amelie Frieß
Nachhaltige Mobilität, Verkehr und Logistik
Webcode: P389