Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag (PDF, nicht barrierefrei, 68 KB) zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder direkt von uns. Bitte teilen Sie uns, beim Anfordern des Anmeldeformulars mit, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich mitzuteilen. Dies ist auch per E-Mail möglich.
Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.
Zum Bestehen des Prüfungsteils „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ müssen in jedem Prüfungsfach mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Zum Bestehen des Prüfungsteils „Handlungsspezifische Qualifikationen“ muss das Endergebnis der beiden Aufgabenstellungen mindestens 50 Punkte betragen. Das Endergebnis ist aus beiden gleichgewichtigen schriftlichen Teilergebnissen zu bilden.
Jeder Prüfungsteil kann zweimal wiederholt werden.
Von bereits bestandenen Prüfungsfächern, die nicht länger als zwei Jahre gerechnet vom letzten Prüfungsversuch an zurückliegen, werden Sie automatisch befreit.
Bei einer Wiederholung der „Handlungsspezifischen Qualifikationen“ sind immer beide Aufgabenstellungen abzulegen. Auch wenn bei der vorangegangenen Prüfung eine Aufgabenstellung bestanden war.
Das situationsbezogene Fachgespräch wird erst nach dem erfolgreichen Abschluss der schriftlichen Teilprüfungen durchgeführt.
Dem situationsbezogenen Fachgespräch liegt eine schriftliche Aufgabenstellung zugrunde. Inhaltlich bezieht sich die Aufgabenstellung auf die Teilprüfungen „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“. Der Schwerpunkt der Aufgabenstellung liegt im Handlungsbereich „Führung und Zusammenarbeit“.
Die schriftliche Aufgabenstellung wird Ihnen in einem Vorbereitungsraum ausgehändigt. Danach stehen Ihnen 30 Minuten zur Verfügung, um sich auf die Prüfung vorzubereiten. Anschließend folgt das situationsbezogene Fachgespräch. Im Prüfungsraum stehen ein Flipchart, eine Pinnwand, ein Visualizer und PC mit Projektionsfläche zur Verfügung.
Die Präsentation beim Prüfungsausschuss soll ungefähr 10 Minuten dauern. Die verbleibende Zeit von circa 20 Minuten entfällt auf das Fachgespräch. Ausgangspunkt für das Fachgespräch ist die schriftliche Aufgabenstellung bzw. der von Ihnen erarbeitete und präsentierte Lösungsvorschlag.
Wurden in nicht mehr als einem Prüfungsfach der „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ zwischen 30 und 49 Punkte erreicht, ist in diesem Prüfungsfach eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Prüfung dauert ca. 15 Minuten.
Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Prüfungsleistung wird zusammengefasst. Die schriftliche Prüfungsleistung wird doppelt gewichtet.
Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht die Möglichkeit einer mündlichen Ergänzungsprüfung nicht.