Sachkundeprüfung: Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) (§ 34f / § 34h GewO)
Die seit dem 1. Januar 2013 in Kraft getretene Änderung der Gewerbeordnung sieht eine fachliche Berufszugangsregelung für Finanzanlagenfachleute (früher Finanzanlagenvermittler/innen) vor.
Am 1. August 2014 wurde mit § 34h Gewerbeordnung (GewO) ein neuer Erlaubnistatbestand für Honorar-Finanzanlagenberater in die Gewerbeordnung eingeführt. Honorar-Finanzanlagenberater unterliegen jetzt ebenso wie Finanzanlagenvermittler einer Erlaubnis- und Registrierungspflicht.
Seitdem müssen Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater ihre Sachkunde durch eine entsprechende Prüfung oder eine gleich gestellte Berufsqualifikation nachweisen. Durch die Sachkundeprüfung nach § 34f/h der Gewerbeordnung erbringt der Prüfling den Nachweis, über die zur Ausübung der in den §§ 34f + 34h genannten Tätigkeiten erforderliche fachspezifische Produkt- und Beratungskenntnisse zu verfügen.
Die IHK für München und Oberbayern ist zuständig für die Erteilung der benötigten Gewerbeerlaubnis. Unter www.ihk-muenchen.de/finanzanlagenfachmann erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Erlaubnis- und Registrierungsantrag hochladen.
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Prüfungstermine und Anmeldung
Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie in unserem Anmelde-Formular.
Die Prüfung wird digital am PC durchgeführt. Die DIHK-Bildungs-gGmbH hat Informationen zu dieser PC-Prüfung und zur verwendeten Plattform zusammengestellt, damit Sie sich bereits mit dem System vertraut machen können. Digitale Prüfungen auf der Prüfungsplattform IHK-eXam (www.dihk-bildungs-gmbh.de)
Wir haben außerdem Informationen zum Prüfungsablauf mit Bearbeitungshinweisen (PDF, nicht barrierefrei, 128 KB) für die schriftliche und praktische Prüfung für Sie zusammengestellt.
Am Ende dieser Seite finden Sie weitere Informationen zur Sachkundeprüfung.
Abmeldeverfahren und Rücktrittsregelungen
Sie können von Ihrer Anmeldung nur schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) zurücktreten. Bei Rücktritt von der Prüfung nach Versand der Prüfungseinladung wird eine Stornogebühr von 50 % der fälligen Gebühr erhoben. Bei Rücktritt während bzw. nach der Prüfung oder Nichterscheinen zur Prüfung wird eine Stornogebühr von 100 % der fälligen Gebühr erhoben. Diese Bedingung ist verbindlich und wird mit der Anmeldung anerkannt.
Lehrgänge zur Vorbereitung
Bekannte Lehrgangsangebote von regionalen und überregionalen Anbietern, die auf IHK-Prüfungen vorbereiten, können jederzeit über das Weiterbildungsinformationssystem (WIS) wis.ihk.de nachgefragt werden. Auch Lehrgangs- und Seminaranbieter können sich in dieser Datenbank eintragen. Diese Datenbank ist eine unvollständige, nicht wertende Nennung von Anbietern und stellt keine Empfehlung der IHK dar.
- Anmeldung_Sachkundepruefung_FinVerm_2026.pdf (PDF, 195 KB, nicht barrierefrei)
- Finanzanlagenvermittlerverordnung (FinVermV) (PDF, 100 KB, nicht barrierefrei)
- Kostenübernahmeformular Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann (PDF, 95 KB, nicht barrierefrei)
- Prüfungsordnung Sachkundeprüfung Geprüfter Finanzanlagenfachmann/-frau (IHK) (PDF, 95 KB, nicht barrierefrei)
- Rahmenlehrplan SKP Finanzanlagenvermittler §34f/h (PDF, 215 KB, nicht barrierefrei)
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IHK-KundenService
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