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Verpackungsgesetz (VerpackG)

Das Verpackungsgesetz (VerpackG) hat am 1. Januar 2019 die bisherige Verpackungsverordnung abgelöst. Adressaten sind wie bisher in erster Linie die Inverkehrbringer verpackter Waren. Änderungen ergeben sich aber auch bei der Zuordnung zu gewerblichen oder privaten Endverbrauchern, bei Regelungen zur Rücknahme und vielen weiteren Punkten. Für den Vollzug wurde eine neue „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR) geschaffen.

Bereits 2021 wurde das Verpackungsgesetz umfassend novelliert. Dadurch erhielten viele Unternehmen neue Pflichten. Der Kreis der Betroffenen reicht von produzierenden Unternehmen über Händler, Hotels, Gaststätten bis hin zu Betreibern von elektronischen Marktplätzen. In die Verantwortung genommen werden nicht nur große Konzerne, sondern auch der klassische Mittelstand und sogar Kleinstunternehmen sowie Startups. Die Änderungen traten schrittweise in Kraft:

Auf dieser Seite bieten wir eine Übersicht über wichtige Inhalte des Verpackungsgesetzes. Häufig gestellte Fragen und weitere Informationen finden Sie auch auf der Website der Zentralen Stelle Verpackungsregister unter www.verpackungsregister.org.

 

Die wichtigsten Inhalte des Verpackungsgesetzes

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Weitere Informationen beim ZSVR

Auf der Homepage der ZSVR finden Sie weitergehende Informationen. Neben Erklärfilmen sowie Themenpapieren finden Sie dort auch einen Selbstcheck zur Systembeteiligungspflicht von Verpackungen.

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Webcode: P674