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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse

People Studying in Group

Seit dem 1. April 2012 haben Personen, die im Ausland einen beruflichen Bildungsabschluss erworben haben, nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) einen gesetzlichen Anspruch auf ein Feststellungsverfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit ihres ausländischen Bildungsabschlusses zu einem deutschen Referenzberuf. Sie können also prüfen lassen, ob ihre Ausbildung mit einem der Ausbildungsberufe in Deutschland vergleichbar ist bzw. ob bestimmte Qualifikationen fehlen. 

Das Ergebnis der Gleichwertigkeitsprüfung wird in einem Bescheid bescheinigt, in dem ggf. zu einer vollen Gleichwertigkeit fehlende Inhalte aufgeführt sind. 

Hinweis

Die Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken bietet Unternehmen und Ratsuchenden aus Nürnberg bzw. Mittelfranken telefonische oder persönliche Beratung zum Anerkennungsverfahren an. Sollten Sie außerhalb Mittelfrankens wohnen, bitten wir Sie, Ihre lokale IHK zu kontaktieren. Die meisten Industrie- und Handelskammern bieten eine kostenfreie persönliche Beratung Vor Ort (ihk-fosa.de) zum Anerkennungsgesetz und Antragsverfahren an. Für Antragsteller aus dem Ausland empfehlen wir die einschlägigen Webseiten www.anerkennung-in-deutschland.de sowie www.make-it-in-germany.de für weiterführende Informationen zu besuchen. 

The Nuremberg Chamber of Commerce and Industry provides consultation for applicants as well as companies with permanent residence in Nuremberg and/or in Middle Franconia. In case your residence is not located in Middle Franconia however, we kindly ask you to contact your local Chamber of Commerce and Industry for consultation Local consultancy (ihk-fosa.de). Furthermore we ask applicants from abroad to visit the respective websites www.anerkennung-in-deutschland.de as well as www.make-it-in-germany.de for further information. 

Hinweis

Ablauf des Anerkennungsverfahrens

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