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IHK-Wahl 2024 – Die Ergebnisse stehen fest!

Neugeordnete Ausbildungsberufe 2024

Zum 1. August 2024 treten die Verordnungen einiger modernisierter Ausbildungsberufe in Kraft. Nachfolgend finden Sie eine jeweilige Kurzbeschreibung zu geplanten Neuerungen sowie Links zu detaillierten Informationen.

Hinweis

Bitte beachten Sie

Noch sind nicht alle Ausbildungsverordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, daher wird diese Seite laufend aktualisiert.

Über unseren Newsletter „Berufsbildung AKTUELL“ und unsere Mitgliederzeitschrift WiM werden wir Sie zudem mit Informationen über die inhaltlichen Änderungen der einzelnen Berufe versorgen.

Hinweis
Berufsbildung AKTUELL Unser Newsletter zur Aus- und Weiterbildung

Bleiben Sie auf dem Laufenden!
Unser Newsletter für alle, die Weiterkommen wollen.

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Industriekaufmann/-frau

Neuordnung

Die inhaltliche Modernisierung des Ausbildungsberufs ist abgeschlossen, der novellierte Beruf tritt zum 1. August 2024 in Kraft.

Einer der vertragsstärksten und wichtigsten kaufmännischen Berufe der Industrie erfährt damit sein ‚Update‘, um die künftigen Kompetenzanforderungen der Wirtschaft und die aktuellen Standards der beruflichen Erstausbildung abzubilden. Zugleich wird Bewährtes fortgeführt – nicht zuletzt die Berufsbezeichnung.

Aufzeichnung Infoveranstaltung Juni 2024

Wenn Sie auf diesen Platzhalter klicken, werden Inhalte von www.youtube.de nachgeladen. Dabei erhält der Anbieter Zugriff auf personenbezogene Daten wie ihre IP-Adresse. Weitere Informationen erhalten Sie unter ihk-nuernberg.de/datenschutz

Eine Basisinformation des DIHK mit Eckdaten, Struktur und Grobinhalten zum neuen Beruf finden Sie nachstehend. Nähere Informationen finden Sie unter Berufe A-Z. Zudem finden Sie hier die Präsentationen der Neuordnung Industriekaufleute.

Hinweis

Finden Sie hier die Umsetzungshilfe zum Ausbildungsberuf Industriekaufmann/-frau (kostenfreies pdf) und Zusatzmaterialien zum Download.

Direkt zum Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB)

Hinweis

Luftfahrttechnische Berufe - Fluggerätmechaniker/in und Fluggerätelektroniker/in

Änderungsverordnung

Seit der Neuordnung im Jahr 2013 erhalten Fluggerätmechaniker/in und Fluggerätelektroniker/in nach erfolgreichem Abschluss die sogenannte CAT–A-Lizenz (Freigabeberechtigung), ohne zusätzliche Prüfungen absolvieren zu müssen.

Aufgrund von Änderungen im EU-Recht wurden die Ausbildungsverordnungen für die Berufe Fluggerätmechaniker/in und Fluggerätelektroniker/in kurzfristig angepasst.

Um die Anerkennung nach einer im Mai 2023 erfolgten Aktualisierung im EU-Recht weiterhin sicherzustellen, wurden nach Einschätzung des Luftfahrtbundesamtes (LBA) sowohl die Ausbildungsordnungen als auch die schulischen Rahmenlehrpläne minimalinvasiv aktualisiert:

  • kleinere Ergänzungen, z.B. Berücksichtigung mathematischer und physikalischer Grundlagen
  • Austausch der bisherigen gegen die neuen Standardberufsbildpositionen

Das Luftfahrtbundesamt (LAB) sowie auch die Aufgabenerstellungseinrichtung PAL haben das bisherige Verfahren begleitet. Prüfungsanforderungen wurden nicht geändert.

Das Inkrafttreten der Änderungsverordnung soll zum 1. August 2024 stattfinden.

Nachstehend finden Sie die Verlinkung zum Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) mit näheren Informationen sowie die neue Ausbildungsverordnung mit dem modernisierten Ausbildungsrahmenplan.

Umwelttechnische Berufe

Neuordnung

Die Verordnungen zur Neuordnung in den vier Umweltberufen wurden am 22. Dezember 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und treten damit planmäßig zum 1. August 2024 in Kraft.

Neben neuen Berufsbezeichnungen wurden die Berufe inhaltlich modernisiert und es wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt. Künftig wird in den Berufen

ausgebildet. Während die ersten beiden Berufe im Wesentlichen in der öffentlichen Verwaltung ausgebildet werden, sind die beiden weiteren Berufe auch in der gewerblichen Wirtschaft angesiedelt, mit den jeweiligen Industrie- und Handelskammern als zuständige Stellen.

Nachstehend finden Sie die Verlinkung zum Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) mit näheren Informationen sowie die neue Ausbildungsverordnung mit dem modernisierten Ausbildungsrahmenplan.

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Bauberufe

Neuordnungsverfahren

Mit Verordnung vom 3. Juni 2024 sind die neugeordneten Bauberufe im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist das bisher größte Neuordnungsverfahren mit insgesamt 19 Ausbildungsordnungen abgeschlossen.

Hinweis

Mit der Veröffentlichung der Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaftsberufe beginnt ein intensiver Implementierungsprozess. Betriebe und Ausbildungszentren haben die Gelegenheit, sich bereits jetzt mit den neuen Ausbildungsinhalten und Prüfungsregelungen vertraut zu machen.

Bitte beachten Sie, dass erst zum 1. August 2026 die Ausbildungsordnungen für die Berufe im Ausbau, Hochbau und Tiefbau in Kraft treten!

Hinweis

Das Neuordnungsverfahren für die 19 Berufe wurde unter Beteiligung von Sachverständigen des Bauhandwerks, der Bauindustrie und der Gewerkschaften durchgeführt.

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
  • Die Ausbildungsinhalte wurden einer umfassenden Revision unterzogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung.

Für alle Fragen rund um die Bauberufe stehen Ihnen die technischen Bildungsberater der IHK gerne zur Verfügung.

Information

Wir informieren Sie

Über unseren Newsletter „Berufsbildung AKTUELL“ und unsere Mitgliederzeitschrift WiM werden wir Sie zudem mit Informationen über die inhaltlichen Änderungen der einzelnen Berufe versorgen. Informationsveranstaltungen vor In-Kraft-Treten der Verordnung sind ebenso geplant.

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