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Neugeordnete Ausbildungsberufe 2025

Zum 1. August 2025 treten die Verordnungen einiger modernisierter Ausbildungsberufe in Kraft. Nachfolgend finden Sie eine jeweilige Kurzbeschreibung zu geplanten Neuerungen sowie Links zu detaillierten Informationen.

Hinweis

Bitte beachten Sie

Noch sind nicht alle Ausbildungsverordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, daher wird diese Seite laufend aktualisiert.

Über unseren Newsletter „Berufsbildung AKTUELL“ und unsere Mitgliederzeitschrift WiM werden wir Sie zudem mit Informationen über die inhaltlichen Änderungen der einzelnen Berufe versorgen.

Hinweis
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Floristinnen und Floristen

Neuordnung

Die Verordnung zur Neuordnung der Floristinnen und Floristen wurde am 6. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt damit planmäßig zum 1. August 2025 in Kraft.

Der Beruf wurde inhaltlich modernisiert, und es wird die gestreckte Abschlussprüfung eingeführt.

Die neue Ausbildungsordnung tritt somit rechtzeitig zum neuen Ausbildungsjahr in Kraft und umfasst neue Inhalte aus den Bereichen Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Kundenkommunikation. Gestärkt wurden zudem die betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen sowie die umfangreicher gewordenen Dienstleistungen. Die Regelausbildungsdauer beträgt wie bisher 36 Monate.

Die sogenannte gestreckte Abschlussprüfung teilt sich in Teil 1, der im zweiten Ausbildungsjahr abgelegt wird. Diese Prüfungsleistung geht mit 20 Prozent in die Abschlussnote ein. Teil 2 der Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt und geht dementsprechend mit 80 Prozent in die Endnote ein. Praktische Fertigkeiten werden sowohl bei Teil 1 als auch bei Teil 2 geprüft.

Nachstehend finden Sie die Verlinkung zum Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) mit näheren Informationen sowie die neue Ausbildungsverordnung mit dem modernisierten Ausbildungsrahmenplan.

Information

Infoveranstaltung

Die IHK München für Oberbayern organisiert in Zusammenarbeit mit dem Fachverband Deutscher Floristen (FDF) und der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) eine Infoveranstaltung, um Sie umfassend über alle Neuerungen zu informieren.

Die Veranstaltung findet digital am 13. Mai 2025 statt. Bitte melden Sie sich gerne bis zum 6. Mai 2025 an: 

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Ausbilderarbeitskreis für Floristinnen und Floristen

Am 14. Mai 2025 findet zudem unser immer wiederkehrender Ausbilderarbeitskreis statt, an dem dieses Mal Vertreterinnen und Vertreter der beruflichen Schule 5 und auch Kolleginnen aus unserem Prüfungswesen teilnehmen werden.

Melden Sie sich gerne an und bringen Sie Ihre Themen oder Fragen im Vorfeld ein:

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Bauberufe

Neuordnungsverfahren

Mit Verordnung vom 3. Juni 2024 sind die neugeordneten Bauberufe im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Damit ist das bisher größte Neuordnungsverfahren mit insgesamt 19 Ausbildungsordnungen abgeschlossen.

Hinweis

Mit der Veröffentlichung der Ausbildungsordnungen für die Bauwirtschaftsberufe beginnt ein intensiver Implementierungsprozess. Betriebe und Ausbildungszentren haben die Gelegenheit, sich bereits jetzt mit den neuen Ausbildungsinhalten und Prüfungsregelungen vertraut zu machen.

Bitte beachten Sie, dass erst zum 1. August 2026 die Ausbildungsordnungen für die Berufe im Ausbau, Hochbau und Tiefbau in Kraft treten!

Hinweis

Das Neuordnungsverfahren für die 19 Berufe wurde unter Beteiligung von Sachverständigen des Bauhandwerks, der Bauindustrie und der Gewerkschaften durchgeführt.

  • Für die 16 dreijährigen Ausbildungsberufe wurde die gestreckte Gesellen- bzw. Abschlussprüfung eingeführt.
  • Die drei zweijährigen Ausbildungsberufe wurden mit dem sogenannten Anrechnungsmodell ausgestattet. Das erhöht die Durchlässigkeit der zweijährigen Berufe und sichert die Anschlussfähigkeit an die dreijährigen Berufe.
  • Die Ausbildungsinhalte wurden einer umfassenden Revision unterzogen, insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit, des Klimaschutzes und der Digitalisierung.

Für alle Fragen rund um die Bauberufe stehen Ihnen die technischen Bildungsberater der IHK gerne zur Verfügung.

Information

Wir informieren Sie

Über unseren Newsletter „Berufsbildung AKTUELL“ und unsere Mitgliederzeitschrift WiM werden wir Sie zudem mit Informationen über die inhaltlichen Änderungen der einzelnen Berufe versorgen. Informationsveranstaltungen vor In-Kraft-Treten der Verordnung sind ebenso geplant.

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