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GewerbeAbfallV

Rohstoffe sind die Basis der gesamten Wertschöpfungskette in der deutschen Wirtschaft. Die Förderung heimischer Rohstoffe wie Kiese, Sande oder Salze bildet ein wichtiges Versorgungsstandbein für viele Betriebe. Bei anderen Rohstoffen – wie zum Beispiel Metallen – ist Deutschland zum großen Teil auf den Import angewiesen. Aus diesem Grund besteht seit vielen Jahren das Bestreben, Materialkreisläufe zu schließen und Abfälle weitgehend zu vermeiden oder stofflich zu verwerten.

Die Verantwortung für die Rohstoffversorgung liegt in erster Linie bei den Unterneh­men. Hochwertiges Recycling kann nicht nur ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit beim Umgang mit Rohstoffen sein, sondern auch wirtschaftliche Anreize geben. Konse­quente Trennung der Abfallströme und hohe Verwertungsquoten können bei gängigen Stoffströmen das Aufkommen gemischter Restmüllfraktionen deutlich reduzieren. Die Gewerbeabfallverordnung hat das Ziel, den Anteil der stofflichen Verwertung zu er­höhen und legt dazu Anforderungen an gewerbliche Abfallerzeuger fest. In der Praxis zeigen sich jedoch verschiedene Probleme bei der Umsetzung dieser Anforderungen.

Zur Beantwortung der wichtigsten Fragen hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall („LAGA“) im Frühjahr 2018 eine Mitteilung veröffentlicht. Diese Vollzugshilfe (M34) enthält Hinweise zur Gewerbeabfallverordnung, die sich in erster Linie an Be­hörden richten und für viele Abfallerzeuger nicht oder nur schwer verständlich sind.

Unsere IHK-Mitgliedsunternehmen wünschen sich bei der Umsetzung der Gewerbe­abfallverordnung Unterstützung und benötigen Hilfe. Vorhandene Informationen sind oft nicht umfassend genug, um alle auftretenden Fragen ausreichend zu klären.

Der Leitfaden „Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung“ schließt diese Lücke. Er richtet sich vor allem an die Abfallerzeuger, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Fragen, die vor allem die Abfallentsorger oder die Betreiber von Vorbehandlungsanlagen betreffen, werden in diesem Leitfaden nur am Rande behandelt, da für diese Gruppe andere Informa­tionsquellen zur Verfügung stehen, wie z. B. der Leitfaden des Bundesverbands der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE).

Der Leitfaden will den Akteuren in unseren Mitgliedsbetrieben, insbeson­dere kleinen und mittleren Unternehmen, auf verständliche und anschauliche Art und Weise aufzeigen, welche Anforderungen mit der Gewerbeabfallverordnung verbunden sind und welche Möglichkeiten bestehen, diese umzusetzen. Dazu werden Beispiele anhand von Musterunternehmen beschrieben, damit die Zusammenhänge besser nachvollzogen werden können.

Die GewerbeAbfallVerordnung im Überblick

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Praxisleitfaden zur Anwendung der Gewerbeabfallverordnung

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Webcode: P439