Zuständig für eine Bewerbung ist die Stelle bei der das Berufsausbildungsverhältnis eingetragen ist. Die IHK ist zuständig für Information, Beratung, Aufnahme und Förderung.
Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf
Berufsabschlussprüfung mit einem Gesamtergebnis von mindestens 87 Punkten bzw. mindestens der Durchschnittsnote 1,9 - oder - Platz 1 bis 3 bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb
jünger als 25 Jahre zum Zeitpunkt einer möglichen Aufnahme (durch Berücksichtigung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u. a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen)
berufstätig (mind. 15 Stunden wöchentliche Arbeitszeit) oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sind z. B.: Hochschulabsolventinnen/Hochschulabsolventen (Vollzeitstudium ohne begleitende Berufstätigkeit von mindestens 15 Stunden/Woche) können nach den Richtlinien nicht aufgenommen werden.
Das Stipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung und fördert anspruchsvolle (in der Regel berufsbegleitende) Weiterbildungen bei einem Bildungsträger Ihrer Wahl:
Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikation
Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z.B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z.B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
Berufsbegleitende Studiengänge (Fernstudiengänge), die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Folgende Kosten können nach Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium gefördert werden:
Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, notwendige Arbeitsmittel, Prüfungskosten, IT-Bonus von 250 € zur Anschaffung eines Computers im ersten Förderjahr (nur in Verbindung mit einer Maßnahme möglich)
Im Weiterbildungsstipendium können Zuschüsse von maximal 8 700 Euro innerhalb von drei Jahren für beliebig viele förderfähige Maßnahmen, bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Fördermaßnahme, beantragt werden. Ab Januar 2025 steigt der Förderhöchstbetrag auf 9 135 Euro.
Information
Sie können sich jährlich bis zum 15. Oktober (es gilt der Posteingangsstempel der IHK), für ein Stipendium ab Januar des Folgejahres bewerben.
Bitte senden Sie uns den unterschriebenen Antrag mit Originalunterschrift, zusammen mit dem Nachweis der Berufstätigkeit sowie dem IHK Abschlusszeugnis, per Post, an:
IHK Nürnberg für Mittelfranken Geschäftsbereich Berufsbildung z. Hd. Patrizia Held Hauptmarkt 25/27 90403 Nürnberg
Hinweis zur Aufnahme
Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Personen, die bereits einen akademischen Hochschulgrad im In- oder Ausland erworben haben bzw. vor einer evtl. Aufnahme abschließen, können nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Information
Trägerneutrale Beratung
Trägerneutrale Beratung
Für die Förderungen von Weiterbildung gibt es eine Vielzahl finanzieller Möglichkeiten. Mit Hilfe von z.B. staatlichen Förderungen sind berufliche Weiterbildungen oftmals kostengünstiger als gedacht. Eine trägerneutrale Beratung über Möglichkeiten von Weiterbildungen, Studium und andere förderfähige Maßnahmen sowie allgemeine Informationen über das Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung bieten wir Ihnen gerne an.