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Datenschutzrecht

Informationen zur Datenschutzgrundverordnung finden Sie in unserem Bereich "Digitalisierung | IT | Datenschutz". Dort finden Sie Leitfäden, Checklisten und die wichtigsten Antworten zur zur DSGVO.

Weitere Informationen zu den häuftigsten Fragen finden Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.

 

Hinweis

Datenschutz im Online Marketing – Anforderungen nach DSGVO und TDDDG

Im Bereich des Online Marketings sind einige rechtliche Anforderungen zu beachten. Die DSGVO schützt das Selbstbestimmungsrecht über die eigenen Daten. Als personenbezogene Daten gelten hierbei alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder.

Am 14.05.2024 ist zudem das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG) in Kraft getreten. Das bis dahin geltende Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) wurde abgelöst. Das weitgefasste Schutzziel des TDDDG ist die Privatsphäre und Vertraulichkeit von Endeinrichtungen, welche Endnutzer verwenden. Dies beinhaltet alle Informationen (personenbezogene wie nicht-personenbezogene) und betrifft alle natürlichen und juristischen Personen.

Wichtig: Unternehmen müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen. 

Weitere Informationen über nötige Änderungen im Bereich Ihres Online Marketings finden Sie hier.

Hinweis

Webcode: P1327