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Carnet A.T.A.

Das Carnet A.T.A. ist ein Zolldokument, mit dem bestimmte Warengruppen ohne Hinterlegung einer Sicherheitsleistung vorübergehend in bestimmte Drittländer (Länder, die nicht zur Europäischen Gemeinschaft gehören) ausgeführt werden können (also quasi ein Reisepass für Waren). Das entsprechende Zielland muss dem Verfahren beigetreten sein und auch das Abkommen zu den jeweiligen Verwendungszwecken akzeptiert haben.

Eine Übersicht über Mitgliedsländer des Carnetverfahrens und zugelassene Verwendungszwecke finden Sie im deutschen Merkblatt der International Chamber of Commerce Organization. Achtung: Bei manchen Ländern sind nicht alle erwähnten Verwendungszwecke zugelassen. In der Regel gelten die Abkommen für Berufsausrüstung, Messe- und Ausstellungsequipment und Warenmuster.

Information

Weitergehende Information

Weitergehende Informationen zum "e-carnet" (beispielsweise Details zur Registrierung, das Handbuch zur digitalen Antragstellung oder auch häufige Fragen und die zugehörigen Antworten) finden Sie auf der Website der IHK München.

IHK Ratgeber: Carnet ATA/CPD elektronisch beantragen (eCarnet, www.ihk-muenchen.de)

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Webcode: P323