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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Arbeitsrecht

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) setzt vier EU-Richtlinien in deutsches Recht um. Es gilt seit dem 18. August 2006. Insbesondere im Arbeitsrecht hat das Gesetz wesentliche Auswirkungen auf die Personalarbeit.

In unserem Merkblatt (PDF, nicht barrierefrei, 124 KB) geben wir Ihnen erste Hinweise und informieren Sie über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz im Zivilrecht

Das neue AGG (PDF, nicht barrierefrei, 126 KB)ist am 18.08.2006 in Kraft getreten. Auch wenn es für die zivilrechtlichen Benachteiligungsverbote eine dreimonatige Übergangsfrist ab Inkrafttreten des Gesetzes (für Versicherungen bis 21. Dezember 2007) gibt, müssen Unternehmer dafür sorgen, dass alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Geschäftes, so vor allem die Auswahl der Vertragspartner und Preisgestaltungen, mit dem AGG vereinbar sind. Anderenfalls drohen Schadensersatzklagen.

Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes finden Sie im Folgenden im Überblick.

  • RA Oliver Baumbach

    Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit

Webcode: P1262