Umzugs-Checkliste für Unternehmer
Die Verlegung des Gesellschaftssitzes oder die Änderung der Geschäftsanschrift sind immer mit einer Vielzahl von Formalien verbunden. Diverse Stellen müssen über den Umzug benachrichtigt und eine Reihe gesetzlicher Vorschriften beachtet werden. Mit dieser Checkliste möchten wir auf die wichtigsten Punkte hinweisen, an die bei einer Sitzverlegung oder Änderung der Geschäftsanschrift gedacht werden sollte. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei einem Umzug innerhalb Mittelfranken muss beim zuständigen Gewerbeamt bzw. Ordnungsamt eine entsprechende Gewerbeummeldung vorgenommen werden. Die Ummeldung erfolgt bei dem Gewerbeamt, in dessen Landkreis der neue Betriebssitz gegründet wird. Die Gewerbeummeldung kostet 40 Euro. Wenn der Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde vollzogen wird, muss das Gewerbe zunächst am bisherigen Standort abgemeldet werden, um dann am neuen Standort beim dortigen Gewerbeamt wieder neu angemeldet zu werden.
Etwaige Gewerbeerlaubnisse haben häufig bundesweite Gültigkeit, sie müssen dann beim neuen Gewerbeamt nicht erneut beantragt werden. Die Erlaubnisurkunde ist mit der Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt am neuen Betriebssitz vorzulegen. Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei. Die Gewerbeanmeldung kostet je nach Gemeinde zwischen 45 und 50 Euro.
Die Gewerbeämter bekommen weder von dem zuständigen Betriebsfinanzamt noch vom Handelsregister Informationen über die Veränderung des Gewerbes. Die Gewerbeämter sind daher auf die Mitteilung des Gewerbetreibenden angewiesen, der hierzu gem. § 14 Abs. 1 GewO gesetzlich verpflichtet ist. Eine unterlassene Gewerbeanzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 146 Abs. 2 Nr. 2a GewO). Meist informiert das Gewerbeamt aber wiederum die anderen Behörden (Arbeitsagentur, Handwerkskammer, IHK, Finanzamt, Berufsgenossenschaft).
Checkliste im Überblick
Diese Checkliste wurde uns freundlicherweise von Sabine Kirschgens (IHK Berlin) zur Verfügung gestellt.
Webcode: P390