Bitte klären Sie vor Beginn Ihrer Prüfungsvorbereitung ab, ob Sie zur Prüfung zugelassen werden.
Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung
Die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung sollten Sie noch vor Lehrgangsbeginn und spätestens fünf Wochen vor dem Anmeldeschluss zur Prüfung überprüfen lassen. Die Zulassungsvoraussetzungen entnehmen Sie bitte §2 der Verordnung. (PDF, nicht barrierefrei, 63 KB)
Zur Überprüfung Ihrer Zulassung senden Sie uns bitte den Zulassungsantrag (PDF, nicht barrierefrei, 77 KB) zusammen mit Ihren vollständigen Nachweisen, die auf der Rückseite des Antrags aufgeführt sind.
Wir weisen darauf hin, dass die IHK Nürnberg nur für Teilnehmer deren Wohnsitz, Beschäftigungsort oder Lehrgangsort im Bezirk Mittelfranken liegt zuständig ist.
Anmeldeformular zur Prüfung
Sie müssen erst Ihre Zulassung zur Prüfung überprüfen lassen, bevor Sie sich zur Prüfung anmelden können.
Ein Anmeldeformular zur Prüfung erhalten Sie von Ihrem Lehrgangsträger oder direkt von uns. Bitte teilen Sie uns, beim Anfordern des Anmeldeformulars mit, wenn es sich um eine Wiederholungsprüfung handelt.
Die Prüfungsgebühr beträgt vorbehaltlich einer Änderung der Gebührenordnung der IHK Nürnberg zurzeit 465,00 €.
Schriftliche Prüfung 405,00 €
Mündliche Pflichtprüfung 60,00 €
Bei Wiederholungsprüfungen/Wiederaufnahmeprüfungen wird die Gebühr anteilig berechnet, sie beträgt jedoch mindestens 40,00 €.
Fragen und Antworten zum Ablauf der Prüfung
Handlungsbereich "Übersetzung" (schriftlich) • Übersetzen eines englischen Textes • Übersetzen eines deutschen Textes
Handlungsbereich "Korrespondenz" (schriftlich) • Verfassen eines englischen Geschäftsbriefes • Beantworten einer englischen Korrespondenz • Schriftliche Zusammenfassung einer englischen Nachricht in der deutschen Sprache
Handlungsbereich "Mündliche Kommunikation" • Gespräch in der Fremdsprache über wirtschaftsbezogene Themen nach schriftlicher Vorgabe in der Fremdsprache • Geschäftstelefonat in der Fremdsprache über einen in deutscher Sprache (Hauptsprache) vorgegebenen Sachverhalt
Die Prüfung im Handlungsbereich „Mündliche Kommunikation“ wird erst nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung in den Handlungsbereichen „Übersetzung“ und „Korrespondenz“ durchgeführt.
Die aktuelle Hilfsmittelliste finden Sie auf der Seite des DIHK.
Der Rücktritt von der Prüfung ist der IHK Nürnberg schriftlich (vorzugsweise per E-Mail) mitzuteilen.
Ein Rücktritt kann nicht vom Lehrgangsträger, sondern nur vom Teilnehmer selbst erfolgen.
Bei einem Rücktritt von der Prüfung sind 50 % der Prüfungsgebühren zu entrichten, wenn Teilnehmer nach Versand der Einladung zurücktreten. Die Hälfte der Gebühr ist auch im Krankheitsfall fällig.
Zum Bestehen der Prüfung müssen in jedem Prüfungsfach mindestens 50 Punkte erreicht werden.
Die Prüfung kann zweimal wiederholt werden.
Von bereits bestandenen Prüfungsfächern, die nicht länger als zwei Jahre gerechnet vom letzten Prüfungsversuch an zurückliegen, werden Sie automatisch befreit.