Die Qualifizierungsbegleitung berät Sie als Fachkraft oder Ihr Unternehmen in Bezug auf Fachkräfte, wenn Sie oder Ihre (potenziellen) Mitarbeiter eine teilweise Gleichwertigkeit erhalten haben. Mit einer Anpassungsqualifizierung begleiten wir Sie auf dem Weg zu einer vollen Gleichwertigkeit. Dazu müssen die wesentlichen Unterschiede der teilweisen Gleichwertigkeit ausgeglichen und erlernt werden.
Information
Häufig gestellte Fragen
Ausländische Fachkräfte bemühen sich häufig darum, ihren im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland anerkennen zu lassen. Wird durch die zuständige IHK-FOSA nur eine teilweise Gleichwertigkeit festgestellt, kann die Fachkraft die fehlenden Kenntnisse im Rahmen einer Anpassungsqualifizierung erwerben. Wie genau die Qualifizierung abläuft und welche Rolle unsere IHK spielt, erklärt unser Video.
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Eine Anpassungsqualifizierung ist wie eine Weiterbildung. Sie haben einen Bescheid erhalten. Darin stehen Unterschiede, die Sie lernen müssen. In einer Anpassungsqualifizierung lernen Sie die Unterschiede. Sie lernen die Unterschiede zwischen Ihrem Abschluss und dem deutschen Beruf.
Eine Anpassungsqualifizierung ist wichtig, wenn Sie einen Bescheid teilweise Gleichwertigkeit bekommen haben. Teilweise Gleichwertigkeit bedeutet, dass Sie Unterschiede zum deutschen Beruf haben. In der Anpassungsqualifizierung lernen Sie die Unterschiede aus dem Bescheid.
Bescheid der teilweisen Gleichwertigkeit
Ausweis
Information, ob Sie momentan eine Arbeit haben
Betrieblich (z.B. Arbeit)
Kursförmig
Kombination aus betrieblicher und kursförmiger Anpassungsqualifizierung
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir unterstützen und beraten Sie. Wir zeigen Ihnen die nächsten Schritte.
Sie können den Folgeantrag für eine volle Gleichwertigkeit stellen. Haben Sie die Unterschiede aus dem Bescheid gelernt? Dann bekommen Sie die volle Gleichwertigkeit.
Sie haben im Standardverfahren 5 Jahre für die Anpassungsqualifizierung und den Folgeantrag Zeit. Im beschleunigten Verfahren haben Sie nur 2 Jahre Zeit.
Sie haben im Standardverfahren 5 Jahre Zeit für die Anpassungsqualifizierung und den Folgeantrag. Sie sind länger als 5 Jahre im Verfahren? Rufen Sie uns an. Wir suchen nach einer Lösung.