Sach - und Fachkundeprüfungen
Information
Sach- und Fachkundeprüfungen und Unterrichtungen der IHK Nürnberg für Mittelfranken
In Deutschland herrscht mit gewissen Einschränkungen Gewerbefreiheit. Für die Ausübung einiger gewerblicher Tätigkeiten verlangt der Gesetzgeber eine Erlaubnis. Soweit die Erlaubnis eine Schulung voraussetzt (z. B. Unterrichtung im Bewachungsgewerbe, Aufsteller für Spielgeräte, Finanzanlagenfachleute etc.), übernimmt diese die IHK.
Übersicht der Sach- und Fachkundeprüfungen
Fachkundeprüfungen
- Fachkundeprüfung: Güterverkehr
- Fachkundeprüfung: Personenverkehr
- Fachkundeprüfung: Taxi- und Mietwagenverkehr
- Fachkundeprüfung: Rettungsdienst
- Fachkundeprüfung: Waffenhandel
- Fachkundeprüfung: Gefahrgut
Sachkundeprüfungen
- Sachkundeprüfung + Unterrichtung: Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
- Sachkundeprüfung: Versicherungsfachmann/-frau (§ 34 d GewO)
- Sachkundeprüfung: Immobiliardarlehensvermittler (§34 i GewO)
- Sachkundeprüfung: Finanzanlagenfachmann/-frau (§34 f GewO)
- Sachkundeprüfung: Freiverkäufliche Arzneimittel
Unterrichtungen
- Bewachungsgewerbe (§ 34 a GewO)
- Gaststättenunterrichtung
- Aufsteller für Spielgeräte – Automatenaufsteller
Sonstige
Webcode: P124