Verbraucherstreitbeilegung und OS- Plattform
Aus allgemeiner Verbraucherschlichtungsstelle wird Universalschlichtungsstelle
Zum 01. Januar 2020 wurde die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle durch die Universalschlichtungsstelle ersetzt. Unternehmer, die zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz (VSBG) verpflichtet sind oder sich freiwillig zur Teilnahme verpflichtet haben, müssen nun das Impressum auf ihrer Website entsprechend abändern. Als zuständige Schlichtungsstelle ist, sofern keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zuständig ist, die Universalschlichtungsstelle anzugeben. Das Zentrum für Schlichtung e.V. mit Sitz in Kehl am Rhein ist nach wie vor auch mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle betraut. Betroffene sollten die Änderung im Impressum schnellstmögich umsetzen, um Abmahnungen zuvor zu kommen.
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Ass. jur. Astrid Schäfer
Internetrecht, E-Commerce, Scheinselbstständigkeit, Sachverständigenwesen
Webcode: P1139