Zum Hauptinhalt springen

Verbraucherstreitbeilegung und OS- Plattform

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)

Mit dem in Kraft treten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) am 1. April 2016 hat der Gesetzgeber die ADR-Richtlinie (Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz regelt die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern durch anerkannt private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstellen.

Ziel des VSBG ist es, den Verbrauchern bei Streitigkeiten aus Verträgen eine Alternative zum gerichtlichen Rechtsweg zu eröffnen und die alternative Streitbeilegung zu fördern.

Mit dem Zentrum für Schlichtung e.V. wurde in Kehl eine Universalschlichtungsstelle geschaffen. Informationen dazu finden Sie auf www.verbraucher-schlichter.de.

Eine Übersicht über die anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen wird auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz angeboten (www.bundesjustizamt.de).

Zum 1. Februar 2017 sind die §§ 36, 37 VSBG in Kraft getreten. Unternehmen haben diese neue Informationspflichten zu beachten.

Hinweis

Aus allgemeiner Verbraucherschlichtungsstelle wird Universalschlichtungsstelle

Zum 01. Januar 2020 wurde die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle durch die Universalschlichtungsstelle ersetzt. Unternehmer, die zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz (VSBG) verpflichtet sind oder sich freiwillig zur Teilnahme verpflichtet haben, müssen nun das Impressum auf ihrer Website entsprechend abändern. Als zuständige Schlichtungsstelle ist, sofern keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zuständig ist, die Universalschlichtungsstelle anzugeben. Das Zentrum für Schlichtung e.V. mit Sitz in Kehl am Rhein ist nach wie vor auch mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle betraut. Betroffene sollten die Änderung im Impressum schnellstmögich umsetzen, um Abmahnungen zuvor zu kommen.

Hinweis

Online-Plattform zur Streitbeilegung

Seit dem 9. Januar 2016 gilt die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten.

Die Verordnung gilt für die außergerichtliche Streitbeilegung von Streitigkeiten über vertragliche Verpflichtungen aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen zwischen Verbrauchern und Unternehmern.

Zweck der Verordnung ist die Erreichung eines hohen Verbraucherschutzniveaus im europäischen digitalen Binnenmarkt. Mit der Möglichkeit einer Online-Streitbeilegung (OS) soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten angeboten werden.

Webcode: P1139