Die IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt Ihren Unternehmen Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr aus. Bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union (EU) werden ggf. Anmeldungen und Dokumente von der Zollverwaltung, vom Bestimmungsland der Ware oder vom Käufer verlangt. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert; sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.
Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle, in Deutschland der IHK, erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich. In der Regel entscheidet das Zielland über die Notwendigkeit eines UZ.
Ein spezielles Zollpapier ist das Carnet ATA, mit dem Waren ohne Hinterlegung von Sicherheiten, vorübergehend in bestimmte Drittländer verbracht werden können.
Das deutsche Exportkontrollsystem baut auf der Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs auf. Dies erfordert eine Eigenverantwortung jedes Unternehmens.
Die betriebliche Ausfuhrkontrolle prüft daher, ob der Export eines Gutes oder unterschiedlichste damit verbundene Handlungen im Außenwirtschaftsverkehr wie z. B. Dienstleistungen, Durchfuhren eventuell genehmigungspflichtig sein könnten. Genehmigungspflichten können sich unter anderem ergeben aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV), der Verordnung (EU) 2021/821 (sogenannte EU-Dual-Use-VO), der Verordnung (EU) Nr. 258/2012 (Feuerwaffenverordnung), der Verordnung (EU) 2019/125 (Anti-Folter-Verordnung) sowie aus diversen Embargoverordnungen.
Zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde in Deutschland ist das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Das Exportkontrollrecht ist ein komplexes Fachgebiet mit unterschiedlichsten Rechtsregeln und Verfahrensschritten. Das BAFA hat deshalb zu vielen Detailthemen weiterführende Merkblätter auf deren Interseite bereitgestellt: www.bafa.de/ausfuhr.
Einen kompakten Einstieg und eine Gesamtübersicht aller relevanten Themen rund um die Exportkontrolle mit denen sich Exporteure befassen sollten, um die internen Abläufe im Unternehmen entsprechend auszugestalten, leistet die BAFA-Broschüre „Exportkontrolle und das BAFA - Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner“. https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Allgemeine_Einfuehrung/allgemeine_einfuehrung_node.html
Die Visumpflicht soll verhindern, dass Personen in den Ausstellerstaat einreisen, die die hierfür festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen. Dazu wird die Zulässigkeit des Grenzübertritts vorab geprüft. Mehr zum Thema finden Sie hier.
Neben Ursprungszeugnissen und Carnet ATA können im Außenhandel weitere Bescheinigungen wie z. B. Handelsrechnungen, Packlisten oder Zertifikate über die Beschaffenheit einer Ware notwendig sein. Sprechen Sie uns an, wir helfen gerne.
Erklärvideo Ursprungszeugnisse
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Erklärvideo Carnet ATA
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