Bescheinigungen Außenwirtschaft
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken stellt Ihren Unternehmen Bescheinigungen für den Außenwirtschaftsverkehr aus. Bei der Ausfuhr von Waren aus der Europäischen Union (EU) werden ggf. Anmeldungen und Dokumente von der Zollverwaltung, vom Bestimmungsland der Ware oder vom Käufer verlangt. Diese Dokumente werden aus sehr unterschiedlichen Gründen gefordert; sie spielen eine Rolle bei der Anwendung von Vorzugszöllen und Antidumping-Maßnahmen oder dienen der Preiskontrolle, der Überwachung von mengenmäßigen Einfuhrbeschränkungen und ähnlichen Zwecken.
Gebührenanpassung
Ab dem 25.02.2025 wird das Ursprungszeugnis sowie alle weiteren Bescheinigungen mit einer Gebühr von jeweils 11,00 € belastet. Die Kopien im analogen Verfahren werden weiterhin 1,60 € je Kopie kosten. Im elektronischen Ursprungszeugnis entfällt das Weiterberechnungsentgelt. Sie erhalten somit nur noch einen Bescheid je Monat.
Erklärvideo Ursprungszeugnisse

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Erklärvideo Carnet ATA

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Ingrid Dipold
Ursprungszeugnisse | Exportbescheinigungen | Zollformulare
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Christoph Fink
Ursprungszeugnisse | Exportbescheinigungen | Zollformulare
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Dipl.-Kfm. Rainulf Pichner
Leiter Kompetenzzentrum Zoll, Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, Internationales Vertragsrecht
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Sebastian Hösl
Ursprungszeugnisse | Exportbescheinigungen | Zollformulare
Webcode: P280