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Geschäftsvisa

Die Visumpflicht soll verhindern, dass Personen in den Ausstellerstaat einreisen, die die hierfür festgelegten Voraussetzungen nicht erfüllen. Dazu wird die Zulässigkeit des Grenzübertritts vorab geprüft.

Insbesondere bei Reisen aus beruflichen Gründen (Unterzeichnung von Verträgen, finanziellen Transaktionen, Messeteilnahme, Montage) wird in vielen Ländern ein "Geschäftsvisum" (Business Visa) benötigt.

Zu beantragen ist das Visum in der Regel bei den Visastellen der Botschaften und Konsulate. Die Einzelheiten variieren entsprechend dem Recht des betroffenen Ausstellerstaates. Über das Internet stellen zahlreiche Botschaften bisweilen recht detaillierte Informationen zu den jeweiligen Visabestimmungen zur Verfügung. Der erste Schritt in Sachen Visafragen sollte daher immer zunächst auf die Internetseite der betreffenden Botschaft führen.

Das Geschäftsvisum und Informationen hierzu können auch beim Exportschalter der IHK-Geschäftsstelle Erlangen oder beim Exportschalter der IHK-Geschäftsstelle Fürth erhalten werden. 

Webcode: P324