Rechtsgrundlagen
Rechtsgrundlagen der Industrie und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Der Gesetzgeber hat – verankert im "Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern" (PDF, nicht barrierefrei, 181 KB) von 1956 – den IHKs die Aufgabe übertragen, das Gesamtinteresse ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Das bedeutet, dass die jeweilige IHK vor Ort die Anliegen verschiedener Branchen oder einzelner Betriebe in der Region aufgreift, abwägt und sich für das einsetzt, was für alle das Beste ist. IHK heißt also Interessenvertretung mit Blick auf die Gemeinschaft, in der erfolgreiches Wirtschaften erst möglich ist. Das bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Verantwortung für die Wirtschaft, Verantwortung für die Region und für das Gemeinwohl.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen, die unserer täglichen Arbeit zu Grunde liegen.
Dokumente
- Gesetz zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 (PDF, 181 KB, nicht barrierefrei)
- Gesetz zur Ergänzung und Ausführung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (AGIHKG) (PDF, 157 KB, nicht barrierefrei)
- Satzung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (PDF, 121 KB, nicht barrierefrei)
- Anlage 1 zu § 7 (4) der Satzung der (PDF, 100 KB, nicht barrierefrei)
- Wahlordnung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (PDF, 152 KB, nicht barrierefrei)
- Gebührenordnung (PDF, 49 KB, nicht barrierefrei)
- Gebührentarif - Anlage zur Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (PDF, 210 KB, nicht barrierefrei)
- Beitragsordnung (PDF, 136 KB, nicht barrierefrei)
- Verordnung (PDF, 30 KB, nicht barrierefrei)
- Ehrenstatut (PDF, 92 KB, nicht barrierefrei)
- Ehrenkodex der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken (PDF, 1 MB, nicht barrierefrei)
Webcode: P279