Meisterbonus
In Bayern erhält jede/r erfolgreiche Absolvent/in der beruflichen Weiterbildung zum Meister/in, Fachwirt/in oder zu einem gleichwertigen Abschluss den Meisterbonus der Bayerischen Staatsregierung. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt die Höhe des Meisterbonus 3.000€ und wird als Einmalzahlung ausgezahlt. Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung regeln in der aktuellen Fassung die Einzelheiten für Meisterprüfungen oder gleichwertige öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfungen in gewerblichen und kaufmännischen Berufen, im Bereich des öffentlichen Dienstes, in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft sowie staatliche Fortbildungsprüfungen in diesen Fachrichtungen an Fachschulen und Fachakademien.
Die Absolvent/innen in Bayern werden nach der bestandenen Prüfung von den zuständigen Stellen, durch die auch die Auszahlung erfolgt, zur weiteren Antragstellung automatisch angeschrieben. Voraussetzung ist, dass die Prüfung vor der fachlich und örtlich zuständigen Stelle im Freistaat Bayern abgelegt und von dieser das Zeugnis ausgestellt wurde. Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort müssen in Bayern liegen.
Eine Aufstellung der relevanten Abschlüsse finden Sie in der Anlage zu den Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung.
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