Wie werde ich Ausbildungsbetrieb?
Wir unterstützen Sie auf Ihrem Weg zum Ausbildungsbetrieb
Die Azubis von heute sind Ihre Fachkräfte von morgen und damit die Grundlage für Ihren wirtschaftlichen Erfolg. Dabei ist die Qualität der Ausbildung wesentlicher Erfolgsfaktor: Ein guter Ausbildungsbetrieb spricht sich im Zeitalter der Digitalisierung schnell herum und sichert Ihnen auch für die Zukunft gute Bewerber/innen!
Die Berechtigung zum Ausbilden erhält von der IHK nur, wer die gesetzlichen Voraussetzungen eines Ausbildungsbetriebes erfüllt.
Grundlage jeder Ausbildung ist die Ausbildungsordnung der verschiedenen Berufe. Aktuell gibt es etwa 350 verschiedene Ausbildungsberufe. Wir geben Ihnen gerne zusätzlich detaillierte Informationen zu den Berufsbildern und unterstützen Sie bei der Suche nach dem richtigen Beruf.
Ihre Vorteile
- Sie sichern Ihren künftigen Fachkräftebedarf
- Sie ersparen sich lange Einarbeitungszeiten für neues Personal
- Sie gewinnen motivierte Mitarbeiter/-innen
- Sie reduzieren Fehlbesetzungen
- Sie verjüngern Ihre Belegschaft
- Sie steigern die Flexibilität Ihrer Mitarbeiter/-innen
- Sie erhöhen Ihre Wettbewerbsfähigkeit
- Sie reduzieren die Kosten für Personalsuche
- Sie haben als IHK-Ausbildungsbetrieb ein positives Image
- Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur gesellschaftlichen Integration junger Menschen
Eignung der Ausbildungsstätte
Die Ausbildungsstätte muss nach Art, Einrichtung und personeller Besetzung für die Berufsausbildung geeignet sein:
- Der Betrieb muss über alle Einrichtungen verfügen, die für die Berufsausbildung benötigt werden. Geeignet ausgestattete Büroräume bzw. Werkstätten sowie übliche soziale Einrichtungen müssen vorhanden sein.
- Art und Umfang der Produktion, des Sortiments und der Dienstleistungen sowie die Produktions- bzw. Arbeitsverfahren müssen gewährleisten, dass die Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend der Ausbildungsordnung vermittelt werden können.
- Die Zahl der Fachkräfte muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Auszubildenden steht. Als angemessen gilt in der Regel eine bis zwei Fachkräfte = ein/e Auszubildende/r, drei bis fünf Fachkräfte = zwei Auszubildende, je weitere drei Fachkräfte = ein/e weitere/r Auszubildende/r.
- Tipp: Eine Ausbildungsstätte, in der die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten nicht in vollem Umfang vermittelt werden können, kann dennoch geeignet sein, wenn diese durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte ergänzt werden, insbesondere in überbetrieblichen Ausbildungsstätten oder im Verbund mit anderen Ausbildungsbetrieben.
Eignung des Ausbilders / der Ausbilderin
Zum Ausbilden ist die persönliche und die fachliche Eignung erforderlich. Fachlich geeignet ist in der Regel, wer:
- eine Abschlussprüfung in einer dem Ausbildungsberuf entsprechenden Fachrichtung (z. B. Facharbeiterprüfung, Kaufmannsgehilfenprüfung) erfolgreich abgelegt hat. Das Gesetz hat Ausnahmeregelungen genereller Art, so z.B. für Absolventen deutscher Hoch- und Fachhochschulen vorgesehen, die einschlägig tätig gewesen sind. Es sind weitere Ausnahmen möglich. Auskünfte erteilen unsere Ausbildungsberater.
- und über berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse, verfügt. Dies wird durch den Erwerb des Ausbildereignungsscheins (kurz AdA-Schein) nachgewiesen.
Wir beraten Sie persönlich!
Sie haben rechtliche, organisatorische oder inhaltliche Fragen zur Ausbildung? Sie benötigen Unterstützung bei der Auswahl der richtigen Ausbildungsberufe oder bei der Ausbildung Ihrer Ausbilder?
Die Bildungsberater/innen Ihrer Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken beraten Sie gerne direkt vor Ort – natürlich für Sie kostenfrei! Sie erhalten wertvolle, praktische Hinweise zur Planung und Durchführung der Ausbildung sowie zum Umgang mit Auszubildenden.
Zertifikat der IHK Ausbilderakademie Bayern
Um sich als Ausbildungsbetrieb besonders hervorzuheben, können Sie zudem Ihre engagierten Ausbilder/innen bei der IHK Ausbilderakademie Bayern zertifizieren lassen.
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Wir sind gerne für Sie da!
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