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Externe Zulassung (Externenprüfung)

Nach § 45 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz können Personen auch ohne eine Berufsausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn sie mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen sind, in dem sie die Prüfung ablegen wollen. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargestellt wird, dass Kenntnisse und Fertigkeiten erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Hinweis zu den Zulassungsvoraussetzungen

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass in hinreichendem Maße Fertigkeiten und Kenntnisse erworben wurden, die dem Berufsbild des jeweiligen Berufes entsprechen.

Nachweis der beruflichen Tätigkeit

Im Einzelnen ergibt sich der Nachweis der beruflichen Tätigkeiten aus Bescheinigungen, Zeugnissen oder Beschäftigungsnachweisen.

Die Unterlagen sollen folgende Angaben enthalten:

  •     Bezeichnung der ausgeübten Tätigkeit
  •     Beschäftigungsdauer
  •     Detaillierte Angaben zu den ausgeführten Tätigkeiten mit Angabe der Fertigkeiten

Zusätzlich sind die Beschäftigungsnachweise zu ergänzen mit dem Formblatt "Nachweis der beruflichen Tätigkeiten".

Sonstige Unterlagen

Soweit – bezogen auf den Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll – durch Lehrgänge oder Bildungsmaßnahmen einschlägige Fertigkeiten und Kenntnisse erworben wurden, sind Kopien der Ausbildungs- oder Lehrgangsbescheinigungen den Anmeldeunterlagen beizulegen.
Hinweis zu den Anmelde- und Prüfungsterminen

    Sommerprüfung
    Prüfungszeitraum: Mai - Juli
    Anmeldeschluss: 1. Februar
    Winterprüfung
    Prüfungszeitraum: November - Februar
    Anmeldeschluss: 1. September

Gebühren

Die Gebührenordnung der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken sieht für die Abschlussprüfung zur Zeit je nach anfallenden Prüfungsanforderungen eine Gebühr von 50 Euro bis 195 Euro vor.

Außerdem wird eine Verwaltungsgebühr von 100 € bei Prüfung des Antrags erhoben.

Unterlagen zur Anmeldung

Gerne senden wir Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.

 

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